Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde besteht nicht
(Hinweis E 21.12.1989, 86/14/0176; E 26.9.1990, 86/13/0097); dieselbe ist daher nicht rechtswidrig vorgegangen, wenn sie im Hinblick auf die Verwaltungsökonomie die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung als nicht zweckmäßig ansieht, zumal der AbgPfl ohnedies die Absicht bekundet hat, ein Verfahren vor den Höchstgerichten anhängig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X04Im RIS seit
11.12.1990