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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 411;Rechtssatz
§ 275 BAO bezieht sich ausschließlich auf die Berufung, nicht jedoch auf einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 276 Abs 1 BAO. Ein Antrag nach § 276 Abs 1 BAO ist nicht formgebunden, weswegen ein solcher nicht - auch nicht im Wege der Analogie - von der Abgabenbehörde erster, allenfalls zweiter Instanz gem § 275 BAO als zurückgenommen erklärt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140246.X01Im RIS seit
07.09.1990