RS Vwgh 1990/9/7 89/14/0246

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
BAO §276 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 411;

Rechtssatz

§ 275 BAO bezieht sich ausschließlich auf die Berufung, nicht jedoch auf einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 276 Abs 1 BAO. Ein Antrag nach § 276 Abs 1 BAO ist nicht formgebunden, weswegen ein solcher nicht - auch nicht im Wege der Analogie - von der Abgabenbehörde erster, allenfalls zweiter Instanz gem § 275 BAO als zurückgenommen erklärt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140246.X01

Im RIS seit

07.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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