RS Vwgh 1989/6/27 89/14/0113

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §276 Abs1;
BAO §299 Abs2;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Beschwerdevorbringen, das nur weitere Gesichtspunkte anführt, die in der gemäß § 299 Abs 2 BAO aufgehobenen Berufungsvorentscheidung zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind (hier: die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld sowie der Ermessensübung im Hinblick auf behauptete

Einbringungsfehler des Finanzamtes bei einem Haftungsbescheid gemäß § 9 BAO, § 80 BAO) zeigt keine Rechtswidrigkeit des aufsichtsbehördlichen Bescheides auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140113.X04

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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