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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;Rechtssatz
Übertragungen der örtlichen Zuständigkeit im Wege der Delegierung sind nur zwischen Behörden der untersten Stufe (und zwar vor Erlassung einer Berufungsvorentscheidung) zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140088.X03Im RIS seit
29.01.1991