RS Vwgh 1990/9/7 90/14/0090

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
VwGG §27;
VwGG §28 Abs3;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Durch die bloße Vorlage einer Fotokopie eines nach § 276 BAO gestellten Vorlageantrages ohne Eingangsstampiglie oder Nachweis der Postaufgabe wird der Pflicht, den Ablauf der Frist des § 27 VwGG glaubhaft zu machen, nicht Genüge getan.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140090.X01

Im RIS seit

07.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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