Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen der Berufungsvorentscheidung bleiben nur bis zur abschließenden Berufungserledigung erhalten (vgl Stoll, aaO, 665). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987130073.X02 Im RIS seit 25.01.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß die in der Sache entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz über die als unerledigt geltende Berufung abzusprechen hat, kann sie den angefochtenen, also den ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheid nach jeder Richtung abändern, aufheben oder bestätigen, ohne durch die in der Berufungsvorentscheidung ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 268;
Rechtssatz: Die Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist - falls der Berufungswerber es bei dieser Entscheidung beläßt und keinen Vorlageantrag stellt - wie jeder andere Bescheid der Rechtskraft fähig (Unzuständigke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zum 16. September 1981 als protokollierter Einzelunternehmer zunächst unter der Firma Dr. PR Versandhaus und ab 10. Mai 1978 unter der Firma Modeversand RI Dr. PR - überwiegend im Versandweg - den Handel mit Damenoberbekleidung, Accessoires und Schuhen. Am 17. September 1981 wurde rückwirkend ab 1. Feber 1981 eine Kommanditgesellschaft unter der Firma Modeversand RI Dr. PR Gesellschaft mbH & Co in das Handelsregister eingetragen. Komplementär ist d... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161 Abs2BAO §276 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 266; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1 Stammrechtssatz Die
Begründung: in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243BAO §276 Abs1BAO §78 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 266;
Rechtssatz: Eine an den unrichtigen Bescheidadressaten gerichtete Berufungsvorentscheidung hat keineswegs die Wirkung, daß der unrichtig bezeichnete Bescheidadressat nunmehr Partei des Verwaltungsverfahrens wird, weil einerseits ein Wechsel der Partei rechtens nicht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4 impl;BAO §276 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §144 Abs4;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Hat das Finanzamt in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache des Berufungswerbers, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1 impl;BAO §289 Abs2 impl;LAO Tir 1984 §207;LAO Tir 1984 §214;
Rechtssatz: Ist die Berufungsbehörde auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung nicht eingegangen, so stellt dies keine relevante Rechtsverletzung dar, weil derartige Ausführungen der Berufungsbehörde durch keine Bestimmung der LAO Tir zur Pflic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §276 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es steht gem § 276 BAO im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz, ob sie eine Berufungsvorentscheidung erläßt oder die Berufung sogleich bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorlegt (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68). Schlag... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde ist u.a. eine Ablichtung des von der Beschwerdeführerin an das Finanzamt für Gebühren- und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) gerichteten Schriftsatzes vom 4. Juli 1986 angeschlossen. Daraus ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit (der vorliegenden Beschwerde ebenfalls in Ablichtung angeschlossenem) Bescheid des FA vom 2. Dezember 1985 war gegenüber der Beschwerdeführerin Grunderwerbsteuer festgesetzt worden. Die rechtzeitig eingebrachte Berufung ... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1BAO §308 Abs1BAO §311VwGG §27VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 308 Abs 1 BAO, der im konkreten Fall vom Rechtsmittelwerber im Abgabenverfahren wegen eines seiner Ansicht nach auf dem Postweg erfolgten Verlustes seines nach § 276 Abs 1 zweiter Sa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;ZollG 1955 §181 Abs2;
Rechtssatz: Die Mitteilung der Abgabenbehörde erster Instanz an den Abgabenschuldner, er werde davon in Kenntnis gesetzt, daß die von ihr erlassene Berufungsvorentscheidung der FLD zur Überprüfung vorgelegt wurde und daher die Möglichkeit einer Aufhebung nach § 299 Abs 2 BAO bestehe, kann n... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführerin (eine inländische Gesellschaft m.b.H.) wurde im Jahre 1974 von einer Sparkasse ein Kredit in laufender Rechnung bis zur Höhe von S 39 Mio zu einem bis auf weiteres vereinbarten Zinssatz von 12 v.H. p.a. eingeräumt. Dieser Kredit war in gleich hohen vierteljährlichen Pauschalraten von S 1,291.35... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161 Abs2;BAO §276 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/9, S 465;
Rechtssatz: Wird der Wortlaut einer im konkreten Fall anzuwendenden Gesetzesbestimmung dem Berufungswerber in der Berufungsvorentscheidung bekanntgemacht, so ersetzt eine solche Mitteilung einen Vorhalt der betreffenden Gesetzesbestimmung im Berufungsvorentscheidungsv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §299;BAO §307;
Rechtssatz: Kommt es abweichend von der Berufungsvorentscheidung zu einer abweisenden Berufungsentscheidung, so wird erst ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung geschaffene (und durch den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz alleine noch nicht berührte) Rechtszustand wieder beseitigt. Diese ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Durch einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung nicht berührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140160.X02 Im RIS seit 31.03.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §307;
Rechtssatz: Ergeht nach einer Berufungsvorentscheidung, mit der einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben wurde, eine gleich der Berufungsvorentscheidung der Berufung stattgebende Berufungsentscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, so ändert sich durch diese Berufungsentscheidung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1;BAO §307; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0097 E 20. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wir... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/67 B 26. Jänner 1967 RS 1 Stammrechtssatz Wird von einem Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung erlassen, unterläßt es sodann die Partei iSd § 276 Abs 1 BAO das Verlangen zu stellen, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, so ist der Instanz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/6 S 294;
Rechtssatz: Wird der Gebührenfestsetzungsbescheid eines Finanzamtes nach § 299 Abs 2 BAO aufgehoben und vom FA in der Folge ein neuer Gebührenfestsetzungsbescheid erlassen, so derogiert dieser Bescheid einer den ursprünglichen Geb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung ist ein Rechtsschutzbedürfnis des Bf Prozeßvoraussetzung im verwaltungsgerichtlichen Bescheidbeschwerdeverfahren. Die Beschwerdelegitimation gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist nur gegeben, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, daß der Bf durch de... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2BAO §276 Abs1
Rechtssatz: Bestätigt die Abgabenbehörde zweiter Instanz in ihrer Entscheidung inhaltlich die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes, die ihrerseits auf den Feststellungen des Betriebsprüfers beruht, dann hat die Berufungsvorentscheidung den Charakter eines Bedenkenvorhaltes (Hinweis E 25.4.1972, 1814/71). Es w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1;BAO §307;
Rechtssatz: Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wirkung, wenn eine Berufungsentscheidung (Berufungsvorentscheidung) den di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Verweist die Berufungsbehörde in ihrer Berufungsentscheidung auf die als hinreichend und zutreffend erkannte
Begründung: einer in der Sache ergangenen Berufungsvorentscheidung und macht sie diese zum Bestandteil der
Begründung: der Berufungsentscheidung, so kann ... mehr lesen...
Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 5. Juni 1982 übergab der Vater des Beschwerdeführers, MH sen., seinen Liegenschaftsbesitz an seine Kinder, darunter unter anderem die Gp. 450/4 aus EZ 15 I der KG S, an den Beschwerdeführer. Dieser Grundbesitz war aus der ursprünglich unterteilten Gp. 450 durch Parzellierung in die Gpn. 450/1-12 im Jahre 1974 - die Grundbuchseintragung erfolgte erst im Jahre 1985 - gebildet worden. Die Grundparzellen 450/2 und 6-11 wurden nach ihrer Parzellierun... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §276 Abs1
Rechtssatz: Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung stellt keine Rechtspflicht der Behörde erster Rechtsstufe dar, sondern liegt in ihrem Ermessen (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68, VwSlg 4048 F/1970). Dementsprechend setzt die Erlassung einer Berufungsentscheidung eine vorangegangene Berufungsvorentscheidung nicht vora... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150062.X01 Im RIS seit 03.11.1986 Zuletzt aktualisiert am 03.03.2010 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Eine allfällige Verletzung des Vorhaltsgebotes im Rahmen eines Berufungsvorentscheidungsverfahrens kann durch die Mitteilungen in der
Begründung: der Berufungsvorentscheidung saniert werden (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0090). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:19841501... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeber erfolgte eine Lohnsteueraußenprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1974 bis 31. Dezember 1978. Dabei stellte der Prüfer neben anderen, vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht strittigen Punkten fest, daß die Erstbeschwerdeführerin im Prüfungszeitraum bei allen anderen Beschwerdeführern - es handelt sich dabei durchwegs um sogenannte leitende Angestellte - monatlich Beträge, die einer Entlohnung von 20 Überstunden mit Überstundengrundlohn und Ü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4BAO §257BAO §276 Abs1BAO §78 Abs1EStG 1972 §82 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (§ 82 Abs 1 EStG 1972) gemäß § 257 BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSl... mehr lesen...