RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0122

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 18;

Rechtssatz

Eine Berufungsvorentscheidung, die ausdrücklich eine Berufung gegen Bescheide erledigt, die zu dem angegebenen Datum nicht ergangen sind und somit nicht existieren, geht ins Leere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140122.X02

Im RIS seit

26.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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