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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Beschluß 1972/01/28 0007/72 1Stammrechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 27 VwGG 1965 - vom Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages an gerechnet - erhobene Säumnisbeschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Anrufung der obersten Behörde Binnen 6 MonatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989130055.X01Im RIS seit
13.09.1989