Rechtssatz: Mit der Konkurseröffnung ist dem Gemeinschuldner jede Verfügung über das in die Masse eingebrachte Vermögen entzogen und wird das konkursfähige Vermögen zugunsten der Konkursgläubiger beschlagnahmt. Die beschlagnahmte Masse gehört zwar formell noch dem Gemeinschuldner, unterliegt aber nicht mehr seiner Verwaltung und Verfügung, sondern übt ein gerichtlich bestellter Masseverwalter aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Sachbefugnis über die Masse aus. Da gegenständlich über... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein mit der Angst des Erstickens verbundener Hustenanfall bei dem im Kfz mitfahrendem Ehegatten der an Kehlkopfkrebs leidet, indiziert eine als Notstand qualifizierbare Situation und führt zur Einstellung der Übertretung der StVO (Geschwindigkeitsüberschreitung). mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 19.03.2003, Zl S-23.654/02, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben als Lenker des KFZ mit dem behördlichen Kennzeichen I-XY am 01.12.2002 um 22.44 Uhr auf der Inntalautobahn (A-12) bei km 91,499, Gemeindegebiet von Zirl, Richtung Westen, die auf dieser Autobahn in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 47 km/h über... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorschriftszeichen gemäß § 52a Z 13b StVO ("Halten und Parken verboten") zeigt mit der Zusatztafel "Anfang" den Beginn und mit der Zusatztafel "Ende" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Nach dem letzten Satz dieser Bestimmung gelten hinsichtlich weiterer Zusatztafeln die Bestimmungen der Z 13a sinngemäß. Gemäß § 52a Z 13a zweiter Satz, lit. c StVO zeigt eine Zusatztafel mit Pfeilen den Verlauf des Straßenabschnittes, in dem das V... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 6 VStG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.04.1999, Zahl: 98/03/0043) ist unter Notstand gemäß § 6 VStG ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 7 Abs. 1 StVO kann nur entnommen werden, sich bei Benützung der Fahrbahn ? soweit dies in dieser Gesetzesstelle umschrieben ist (Sicherheitsabstand) ? rechts zu halten, nicht jedoch ein Verbot, die Fahrbahn nach rechts hin zu verlassen. Auch die Wendung ?ohne Beschädigung von Sachen" bezieht sich im gegebenen Zusammenhang auf den vom rechten Fahrbahnrand einzuhaltenden Abstand; das Verbot der Beschädigung von Sachen auf einem rechts von der Fahrbahn gelegen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, vom 22.5.2002 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe sich am 1.5.2000 um 16:05 Uhr in Wien, T-straße zwischen L Gürtel und L-gasse als Radfahrer vorschriftswidrig verhalten, da er sich am Anhängewagen der Straßenbahnlinie 46 an der Türkante mit den Fingern eingehakt und damit angehängt gehabt habe, um sich ziehen zu lassen. Der Bw habe dadurch § 68 Abs 3 lit b StVO verletzt, weshalb... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 3 lit b StVO ist es verboten, sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen. Entgegen der Auffassung des Besch lässt nun weder der Wortlaut dieser Bestimmung noch der Schutzzweck dieser
Norm: (nämlich insbesondere auch die Sicherheit der Fahrradfahrer) eine einschränkende Auslegung in der von ihm behaupteten Richtung zu, nämlich dass lediglich ein Anhängen eines einspurigen Fahrrads an ein Fahrzeug mittels einer mechanischen Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Lenker eines Sattelzugfahrzeuges einen Gefahrguttransport durch den Karawankentunnel von A kommend nach B in Slowenien, ohne Erlaubnis der Tunnelwarte durchgeführt, so ist er dann strafrechtlich exkulpiert, wenn zum Schluss des Berufungsverfahrens aufgrund der Erlassung einer neuen Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnel... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als wartepflichtiger Lenker eines Kombi den Lenker eines Motorrades zum unvermittelten Bremsen und zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt, obwohl er aufgrund des Vorrangzeichens "Vorrang geben" keinen Vorrang gehabt hat, wodurch es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Im Übrigen ist ein Vorrangfall auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoße... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsvorschrift des § 61 Abs 1 erster Satz StVO wird vom Lenker eines Fahrzeuges dadurch verletzt, dass die Ladung in nicht entsprechender Art verwahrt wurde. Bei der Außerachtlassung der Pflichten zur Verwahrung einer Ladung handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Es genügt bloßes Zuwiderhandeln. Eine konkrete Gefahr muss damit nicht verbunden sein. Die Verletzung dieser Vorschrift liegt insbesondere dann vor, wenn ein Hund als Ladung in einem Fahrzeug so mangelhaf... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgehalten, sie habe am 3.6.2000 um 13.10 Uhr in T, auf dem Radweg, auf Höhe des Einfamilienhauses T, während der Fahrt mit einem Fahrrad ihren einjährigen Rügen der Rasse Malinois, namens D, mit der rechten Hand an der Leine gehalten. Wegen Übertretung der Vorschrift des § 99 Abs 3 lit f StVO verhängte die belangte Behörde über die Berufungswerberin eine Geldstrafe von S 300,-- (? 21,80), im Uneinbringlichkeitsfalle 8 Stunden... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 99 Abs 3 lit f StVO, wonach Tiere grundsätzlich nicht während der Fahrt an der Leine gehalten oder an Fahrzeuge angehängt werden dürfen, um sie mitlaufen zu lassen, richtet sich an alle Fahrzeuglenker und nicht nur an Kraftfahrer. Davon ausdrücklich ausgenommen sind nur die Fälle des § 74 Abs 3 StVO (Fuhrwerke). Somit betrifft dieses Verbot auch Radfahrer. Der Umstand, dass die Regelungen des § 68 StVO über das Verhalten der Radfahrer dieses Verbot nicht (a... mehr lesen...
Rechtssatz: Straßenverkehrszeichen sind dort anzubringen, wo der räumliche Geltungsbereich der Verordnung beginnt und endet. Waren die Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit a Z 6c StVO jedoch zum Tatzeitpunkt jeweils erst in einer Entfernung von 69 m nach den in der Verordnung beschriebenen Einbindungen aufgestellt, so war das verfügte Fahrverbot nicht entsprechend der Verordnung kundgemacht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt nämlich eine gesetzmäßige Kundmachung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ereignet sich der Unfall auf einem eingefriedeten Privatparkplatz, zu welchem lediglich eine Zufahrtsmöglichkeit besteht, welche mit einem mittels Codeeingabe automatisch zu öffnenden Schiebetor abgeschrankt ist, so handelt es sich um einen Privatparkplatz und ist nicht als Straße mit öffentlichem Verkehr anzusehen, zumal er nicht von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Da auf dieser Fläche die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung keine Anwendung fi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 18.9.1999, um 06.30 Uhr, in L, auf der S 6, Richtungsfahrbahn W-K, zwischen Strkm. 35.0 und 35.6, in Fahrtrichtung K, den Omnibus mit dem Kennzeichen gelenkt und die Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur und Öllachen gröblich verunreinigt" und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 92 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 99 Abs 4 lit g leg cit begangen. Hierfür wurde gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung von Straßen nach § 92 Abs 1 StVO ist kein Ungehorsamsdelikt, weshalb ihre Bestrafung nur beim Nachweis eines schuldhaften Verhaltens zulässig ist. Ein solcher Nachweis liegt nicht vor, wenn der Lenker eines Omnibusses, dem eine gröbliche Verunreinigung der Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur zur Last gelegt wurde, die Fahrt beim Aufleuchten der Zentralwarnlampe abgebrochen hat und keine Anh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 20.02.2001 um 14.12 Uhr in Kitzbühel auf dem Kirchplatz vor dem Friseurgeschäft ?Rudi? seinen Pkw mit dem Kennzeichen HI- (D) in der Kurzparkzone abgestellt und diesen nicht mit einer richtig eingestellten Parkscheibe gekennzeichnet. Dadurch habe der Beschuldigte eine Übertretung nach § 2 Abs1 Z1 Kurzparkzonenüberwachungsverordnung und § 99 Abs3 lita StVO 1960 begangen. Für diese Verwaltungsübertretung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zweifel wird das Vorbringen, dass ca. zwei Tage vor dem Entbindungstermin plötzlich Wehen einsetzten, die zu einem kurzfristigen Abstellen des Kraftfahrzeuges im Halteverbot zwangen, nicht widerlegt gelten. Schlagworte Wehen, notstandsähnliche Situation, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Wer sein Fahrzeug so abstellt, dass sich zwei Räder des Fahrzeuges auf einem Gehsteig, welcher durch Randsteine von der Fahrbahn abgegrenzt ist, befinden, begeht eine Verwaltungsübertretung. Schlagworte Fahrzeug, Fahrzeugräder, Gehsteig, Parken, Abstellen, Fahrzeugabstellen, Randstein mehr lesen...
Rechtssatz: Ist Adressat einer Verwaltungsstrafnorm eine juristische Person, treten an ihre Stelle die für sie zur Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen bzw. - soweit solche bestellt sind - verantwortlich Beauftragte. Das verantwortliche Organ ist nicht nur dann strafbar, wenn es selbst das Tatbild der Verwaltungsübertretung verwirklicht, sondern auch dann, wenn das Tatbild durch andere Personen verwirklicht wird. Die Bestrafung des verantwortlichen Organs steht in diesem Fa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 12.04.2001 um 22.36 Uhr in Stams, Inntalautobahn A 12, km 110,921 in Richtung Osten eine Geschwindigkeit von 160 km/h eingehalten, obwohl gemäß § 1 litc der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 02.11.1989, BGBl 527/1989, auf der Inntalautobahn A 12 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die Lenker von Personenkraftwagen mit 110... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verkehrstechnische Sachverständige hat in seinem Gutachten gemeint, dass auf Grund der Verhaltensweise des betroffenen Lenkers (Vermeidung von direkten Blicken in den Innenspiegel) ein nachteiliges Blenden auf Grund der Abgabe der Blinkzeichen eher auszuschließen sei. Dem wird die Rechtsansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates entgegengehalten, dass in diesem Zusammenhang eine Übertretung des §99 Abs3 litg StVO auch dann schon vorliegt, wenn der Lenker bei ordnungsgemäße... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Notstand kann iSd § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im Allgemeinen strafbare Handlung begeht. Wirtschaftliche Nachteile können nur dann Notstand begründen, wenn sie die Lebensmöglichkeiten selbst unmittelbar bedrohen. Des weiteren gehört es zum Wesen des Notstands, dass die Gefahr zumutbarerweise nicht in... mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben am 4.4.2000 um 13.13 Uhr in Wien, S-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-39 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten?. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99 Abs 3 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 24 Abs 1 lit a StVO 1960. Gemäß § 99 Abs 3 lit a St... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im § 99 Abs 3 lit a StVO zu Grunde gelegte Verwaltungsstrafnorm richtet sich nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut an den Lenker eines Fahrzeuges, unabhängig davon, ob er die für das Lenken dieses Fahrzeuges erforderliche Lenkerberechtigung besitzt oder nicht. Das gegenständliche Fahrzeug wurde im Zuge einer Prüfungsfahrt von einem Fahrschüler (Kandidaten) gelenkt und im Halteverbot abgestellt. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten bezüglich des (verbotenen) Parkens vor einer Haus- bzw. Grundstückseinfahrt kein Zeitraum sondern lediglich ein Zeitpunkt angelastet und können aufgrund der Fotodokumentation, die der Anzeige angeschlossen ist, keine konkreten und gesicherten Nachweise dafür erbracht werden, dass er das verfahrensgegenständliche Kraftfahrzeug tatsächlich an der Tatörtlichkeit geparkt hat, ist ihm ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 24 Abs. 3 lit. b StVO nicht vorzuwerf... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Hindern am Vorbei- oder Wegfahren bedeutet nicht eine Behinderung, sondern eine fahrtechnische oder rechtliche Unmöglichkeit des Vorbei- oder Wegfahrens. Der Begriff "gehindert" iSd § 23 Abs. 1 StVO bedeutet hingegen das Unmöglichmachen eines Verkehrsvorganges und ist daher als stärker anzunehmen als der Begriff des "Behinderns", welches meist nur eine Erschwerung eines Verkehrsvorganges bezeichnet, wobei kurzfristige und durch einfache Fahrmanöver zu behebende Behinderunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbild des § 92 Abs. 1 StVO wird allein durch die Verunreinigung der Straße in der angeführten Art erfüllt; zur Verwirklichung des Tatbildes des § 99 Abs. 3 lit. d StVO bedarf es eines weiteren Tatbestandselementes, nämlich der - vollen - Absicht, die Straße durch ein bestimmtes Verhalten zu verkehrsfremden Zwecken zu benützen. Dies kann auch durch eine Verunreinigung geschehen, die den Verkehr auf der Straße behindert oder unmöglich macht. Die Verunreinigung einer Straße ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 93 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1 lit. g StVO ist es, den Fußgängerverkehr an diesen Stellen von wesentlichen Behinderungen und Gefahren, die sich durch Schnee, Eis und Verunreinigungen ergeben können, freizuhalten. Die Regelung des § 92 Abs. 1 StVO iVm § 99 Abs. 4 lit. g StVO hingegen stellt auf bestimmte Verunreinigungen öffentlicher Straßen ab. Das Aufstellen von Gartenmöbeln, bestehend aus einem Tisch und zwei Sesseln, ist den Tatbeständen der §§ 93 Abs. ... mehr lesen...