RS UVS Oberösterreich 2003/06/16 VwSen-109048/5/Br/Gam

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Rechtssatz

Ein mit der Angst des Erstickens verbundener Hustenanfall bei dem im Kfz mitfahrendem Ehegatten der an Kehlkopfkrebs leidet, indiziert eine als Notstand qualifizierbare Situation und führt zur Einstellung der Übertretung der StVO (Geschwindigkeitsüberschreitung).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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