RS UVS Kärnten 2001/11/08 KUVS-1354-1355/5/2001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2001
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Rechtssatz

Wer sein Fahrzeug so abstellt, dass sich zwei Räder des Fahrzeuges auf einem Gehsteig, welcher durch Randsteine von der Fahrbahn abgegrenzt ist, befinden, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Schlagworte
Fahrzeug, Fahrzeugräder, Gehsteig, Parken, Abstellen, Fahrzeugabstellen, Randstein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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