Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 06.07.2010 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 03.07.2009 um 11.50 Uhr in der Gemeinde Zerlach auf der L 202 im Bereich StrKm 7,950 in Maxendorfberg aus Richtung Kirchberg/R. kommend, als Lenker des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen: Spruchpunkt 1.): Er sei mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestan... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Straßenbankett ist keine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs im Sinne des § 31 Abs 1 StVO, sondern gemäß § 2 Abs 1 Z 6 StVO ein Teil der Straße selbst, nämlich deren seitliche, nicht befestigte Landfläche. Somit handelt es sich beim Straßenbankett nicht um eine Einrichtung, die zur (Landfläche) Straße hinzukommt und der Regelung und Sicherung des Verkehrs (auf dieser Landfläche) dient. Daher war dem Berufungswerber, der auf dem Straßenbankett mit einem belad... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin eine Übertretung des § 99 Abs 2 lit e StVO in Verbindung mit § 31 Abs 1 StVO zur Last gelegt und hiefür eine Geldstrafe in Höhe von ? 150,00 (3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und gemäß § 64 VStG als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz ein Betrag von ? 15,00 vorgeschrieben. Der Berufungswerberin wurde zur Last gelegt, dass sie zum Tatzeitpunkt eine Tafel der Marktgemeinde B G mit der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine von einer Marktgemeinde aufgestellte Tafel mit der Aufschrift: "Öffentliche Straße der Marktgemeinde B. G. . Hier gilt die StVO!" fällt nicht unter die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs 1 StVO, welche unter anderem nicht abgedeckt werden dürfen. So handelt es sich bei dieser Tafel weder um eine Verkehrsleiteinrichtung im Sinne der §§ 55 ff StVO, noch um ein Straßenverkehrszeichen im Sinne der §§50, 52 und 53 StVO. Die Verhüllung einer solc... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein allenfalls nur verbogener Laternenmast wäre an sich noch kein Beweis bzw. stichhaltiges Indiz eines Sachschadens. Die Würdigung der Beweislage lässt eine Zuordnung des Vorfalls (Unfallereignis) durch ein Handeln des Berufungswerbers an sich schon nicht zu. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 7.1.2006 um 00.30 Uhr in G, P, in Höhe Nr. 124, als Lenker des Pkw (Taxi) mit dem Kennzeichen die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten, da Sie die P, am rechten der beiden vorhandenen Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung, in Richtung Westen fahrend, eine Geschwindigkeit von 100 km/h einhielten, wobei diese Geschwindigkeit vom nichtgeeichten Tachometer beim... mehr lesen...
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse nach § 99 Abs 2 lit c StVO liegen nicht alleine deshalb vor, weil bei einer erhebliche Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Nachtzeit eine Kreuzung passiert wird. Zum Tatzeitpunkt herrschte kein starker Verkehr, die Fahrbahn war zweispurig und die Straße beleuchtet. Schneeglätte, eine unübersichtliche Kurve oder starker Verkehr waren nicht feststellbar. Auch der leichte Nieselregen führte wegen der über dem Gef... mehr lesen...
Beachte VwGH 31.3.2006, 2006/02/0040 Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist als Mindestabstand iS des § 18 Abs 1 StVO jedenfalls ein Abstand einzuhalten, der etwa der Länge des Reaktions(sekunden)weges entspricht, das sind in Metern 3 Zehntel der Höhe der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h. Im gegenständlichen Fall wären dies auf Grund der Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h etwa 30 Meter gewesen. Eine eklatante Unterschreitung des notwendigen ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 7.4.2005 um 02.30 Uhr den PKW Fiat, Kennzeichen XY in Kitzbühel, L 202, Strkm. 0,3, gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht. Obwohl bei diesem Verkehrsunfall Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs beschädigt worden seien, habe er nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle unter Bekanntgabe seiner Identität verständigt. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 20.12.2004, Zl VA-898-2004, wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 3 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides, das war der 05.012.2004, entzogen. Gleichzeitig wurde ihm das Lenken von Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung verboten sowie weiters das Recht, von einer allfällig erteil... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber seine Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G (Führerschein ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Güssing am 20 09 1996, Nr ***) gemäß § 24 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 7 Abs 3 Z 3 und § 25 Abs 1 und 3 Führerscheingesetz (FSG) auf die Dauer von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung kommt aus folgendem Grund Erfolg zu: Gemäß § 7 Abs 3 Z 3 FSG gilt als eine ?... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde seine Lenkberechtigung wegen einer mit besonderer Rücksichtslosigkeit begangenen Tat (Überholen eines Radfahrers ohne seitlichen Abstand, jedoch ohne Verkehrsunfall) für drei Monate ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zum Entziehungszeitpunkt lag die Tat bereits 16 Monate zurück. In dieser Zeit war der Berufungswerber im Besitz seiner Lenkberechtigung und hat sich wohlverhalten. Auch wenn in dieser Zeit das Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt wur... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen nach §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit c StVO rechtskräftig bestraft und ergibt die erforderliche Wertung des Verhaltens des Berufungswerbers, dass er für die gewählte Fahrgeschwindigkeit einen zu geringen Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug einhielt, die Tatbegehung zur Nachtzeit erfolgte und die festgestellte Alkoholisierung und die dadurch erheblich reduzierte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beg... mehr lesen...
Vorweg wird angemerkt, dass im gegenständlichen Verfahren nur über die Berufung gegen Spruchpunkt II des angefochtenen Straferkenntnisses entschieden wird. Über die Berufung zu Spruchpunkt I des angefochtenen Straferkenntnisses wird vom nach der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland zuständigen Mitglied gesondert entschieden werden. In Spruchpunkt II des angefochtenen Straferkenntnisses legte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See dem Berufungswerber zur ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 99 Abs 2 lit e StVO ist es bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmungen - im Gegensatz zu § 4 Abs 5 StVO - nicht erforderlich, dass der Beschädiger selbst (oder allenfalls sein Bote) die Verständigung über die bei einem Verkehrsunfall eingetretene Beschädigung einer Einrichtung zur Regelung oder Sicherung des Verkehrs bei einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Stelle vornimmt. Vielmehr steht aus Gründen der V... mehr lesen...
Rechtssatz: Bringt der Beschuldigte am Beginn der asphaltierten Hauszufahrt am rechten Fahrbahnrand eine einem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 1 StVO (?Fahrverbot") ähnliche Tafel an, die ins Erdreich versenkt wurde und die Inschrift ?Ausgenommen Anrainer" enthält sowie eine unter dieser Tafel angebrachte weitere rechteckige weiße Tafel mit roter Umrandung mit der Aufschrift ?Halten u. Parken verboten", so ist eine ?Verwechslungsgefahr" nicht gegeben. Wenngleich das ?Fahrverbotszeic... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 27.11.2002, 12:04 Uhr, Gemeinde Hallein, A 10, Fahrtrichtung Salzburg, Strkm 17,650, den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen HA-.. (A) gelenkt und dabei keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre. Er habe diese Übertretung mit beson... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 99 Abs 2 lit c StVO müssen zusätzlich zu dem vorgeworfenen Verstoß noch Sachverhaltselemente hinzutreten, aus denen besonders gefährliche Verhältnisse oder eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern abgeleitet werden können. Nicht geteilt wird die Rechtsansicht, dass neben die Übertretung immer auch eine konkrete Gefährdung treten müsse, zumal (arg. ?oder?) auch das Vorliegen einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen V... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt es zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen und haben nach diesem Vorfall die beiden Lenker die Daten ausgetauscht und einen Unfallsbericht ausgefüllt, im Unfallsbericht im Punkt 3. Verletzte? "ja" angekreuzt und verlassen die Personen, welche am Unfall beteiligt waren, die Unfallstelle - ohne Verständigung einer Polizei- oder Gendarmeriedienststelle - so ist der Lenker des Fahrzeuges, in welchem die Beifahrerin nach dem Vorfall über Schmerzen klagte, verwaltungss... mehr lesen...
Rechtssatz: Verletzten sich der Beschuldigte als Motorradlenker und ein Fahrradlenker bei einem Zusammenstoß, suchen beide nach diesem Verkehrsunfall das Unfallkrankenhaus entsprechend einem Rat eines an der Unfallstelle anwesenden Arztes auf und verbleibt der verletzte Fahrradlenker im Unfallkrankenhaus während der Beschuldigte nach Hause fuhr und erst drei Tage später von dem Verkehrsunfall die Gendarmerie verständigte, so ist der Beschuldigte wegen Verletzung der Meldepflicht verwaltung... mehr lesen...
Rechtssatz: Der erstinstanzliche Vorwurf, dass die dem Beschuldigten angelastete Geschwindigkeitsüberschreitung unter besonders gefährlichen Verhältnissen iS des § 99 Abs 2 lit c StVO begangen worden sei, konnte nicht aufrecht erhalten werden. Damit ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass der Beschuldigte durch die gegenständliche Geschwindigkeitsüberschreitung (gefahren 100 km/h; zulässig 50 km/h) ein Verhalten iS des § 7 Abs 3 Z 3 Führerscheingesetz gesetzt hat, "das an sich geeignet i... mehr lesen...
Rechtssatz: Stößt der Beschuldigte im Zuge eines Wendemanövers mit seinem Fahrzeug gegen das Verkehrszeichen ?Geh- und Radweg", wodurch der Steher dieses Verkehrszeichens verbogen wurde, sohin der Beschuldigte einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er es unterlässt die nächst Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Dabei ist die Forderung des ?unnötigen Aufschubes" nicht erfüllt, wenn der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Sinn des § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt des § 4, dass die in jener Gesetzesstelle ausgesprochene Verpflichtung nicht bei jedem Verkehrsunfall in gleicher Weise bestehen kann. Sie wird sinnvollerweise nur dann bestehen, wenn es überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs 2... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 05.11.1997, Zahl: 97/03/0170 und die dort zitierte Vorjudikatur) besteht die in § 4 Abs. 1 lit c StVO ausgesprochene Verpflichtung nur dann, wenn es bei einem Verkehrsunfall überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs. 2 StVO besteht; darüber hinaus abe... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 5.11.1997, Zahl: 97/03/0170, und die dort zitierte Vorjudikatur) besteht die im § 4 Abs 1 lit. c StVO ausgesprochene Verpflichtung nur dann, wenn es bei einem Verkehrsunfall überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs 2 StVO besteht; darüber hinaus ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 13.08.1999, um ca. 09.35 Uhr, als Lenker des PKWs KB-, auf der Inntalautobahn A 12, bei ca. km 126,000, im Gemeindegebiet von Roppen, unmittelbar vor dem Ostportal des Roppener Tunnels, in Richtung Westen fahrend, 1) nach dem Ende der dortigen Betonleitwände und vor dem Ostportal des Tunnels umgekehrt und die Fahrt auf der Richtungsfahrbahn Osten in Ric... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann mangelndes Verschulden an der unbefugten Beschädigung von Verkehrseinrichtungen nicht erfolgreich einwenden, wenn er sein Fahrzeug in Betrieb genommen und gelenkt hat, obwohl er zuvor in Verbindung mit anderen Tabletten ein ihm unbekanntes Medikament eingenommen hat und mit dem Auftreten von allenfalls auch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Nebenwirkungen rechnen hätte müssen. Unterbleibt eine die Strafbarkeit ausschließende Unfallsmeldung (Verständi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretungen angelastet: ?Der Beschuldigte, Herr H., hat am 13.11.1999 zwischen ca 00.00 bis 01.00 Uhr den PKW, Kennzeichen L., auf der Reschenstr. B180, ehem B315 bei km 5,5 von Landeck kommend in Fahrtrichtung Ried gelenkt 1. und hat entgegen den Bestimmungen des § 4 Abs1 litb StVO 1960 nach einem Verkehrsunfall, an welchem er ursächlich beteiligt war, die zur Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Lack- und Plastikabrieb allein sind nicht geeignet, den objektiven Tatbestand des § 99 Abs 2 lit e StVO zu erfüllen; der Zweck einer Leitschiene wird durch Lack- und Plastikabrieb in keinster Weise beeinträchtigt oder gar vereitelt und ist der Beschuldigte sohin vom Vorwurf einer Übertretung nach den §§ 9 Abs 2 lit e iVm § 7 Abs 1 StVO exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Verkehrsleiteinrichtungen, Beschädigung von Verkehrsleiteinrichtungen, Leit... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern liegt vor, wenn etwa bei einer Fahrgeschwindigkeit von 121 km/h beim Hintereinanderfahren der Abstand zum Vorderfahrzeug nur ca. 5 m beträgt, sodass eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Auch die Abgabe optischer Warnzeichen, ohne dass dies die Verkehrsicherheit erfordert, gegenüber einem voranfahrenden PKW-Lenker, welcher dadurch geblendet und genötigt wird, den zweiten Fahrstre... mehr lesen...