Begründung: I) Folgender wesentlicher Sachverhalt ist aktenkundig: Laut Anzeige (Blatt 1) wurde der Meldungsleger zum Unfallsort Wien, F-straße zu einem Verkehrsunfall beordert. Am Unfallsort habe er den Aufforderer angetroffen, welcher über einen Verkehrsunfall berichtete und ausführte, er habe den unfallsverursachenden Lenker zur Rede gestellt, dieser habe jedoch keine Fahrzeugpapiere mit sich geführt. Er habe sich vom Unfallsort entfernt, um seine Papiere zu holen. Zurückgekehrt sei er ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem
Spruch: des Bescheides muß zu entnehmen sein, durch welche konkrete Tathandlung oder Unterlassung es der Beschuldigte unterlassen hat, an der Sachverhaltsfeststellung konkret mitzuwirken. Ein gegenseitiger Datennachweis ist nur dann geeignet, von der Meldepflicht im Anschluß an einen Verkehrsunfall mit Sachschaden zu befreien, wenn er an Ort und Stelle oder zumindest in zeitlich engstem Konnex zum Unfallsereignis erfolgt. Entfernt sich der Beschuldigte von der Unfallstelle, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatumschreibung nach § 5 Abs. 2 StVO erfordert Konkretisierung in örtlicher Hinsicht; erfolgte die Verweigerung des Alkotestes tatsächlich nicht - wie mit dem angefochtenen Straferkenntnis vorgeworfen - in einem Wachzimmer, sondern am Ort der Anhaltung, so entspricht dies nicht dem Konretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschuldigte gegenüber den Polizeibeamten zugegeben hat, Alkohol konsumiert zu haben, befreit ihn nicht von der Verpflichtung zur Durchführung des Alkotests, weil ein Geständnis, welches grundsätzlich widerruflich ist, nicht jenen Indizienwert hat, wie die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt. Auch der Umstand, daß der Beschuldigte einige Zeit später wiederum ins Wachzi... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um einen Ungehorsamsdelikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist, sondern der Umstand, ob eine ausreichende Vermutung hiefür vorliegt. Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig. Maßgebend sind vielmehr nur solche Ums... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen dem Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben am 8.2.1991 um 23,55 Uhr im Gemeindegebiet von B*******-H********, auf der Gemeindestraße vor dem Haus N******* Nr * die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht (Bez Insp F) verweigert, obwohl Sie um 23,30 Uhr des 8.2.1991 ein Kraftfahrzeug gelenkt hatten und vermutet werden kon... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 28.4.1993 Zl 93/02/0073, Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat trotz Nichtvorweisens der Ermächtigungsurkunde der Aufforderung, sich einer Atemluftprobe zu unterziehen, nachzukommen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gesetz sieht nicht vor, daß eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt nur in dem Zeitpunkt stattfinden darf, in dem ein Kraftfahrer beim Lenken oder bei Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges oder beim Versuch hiezu betreten wird. Daher kann die Aufforderung zur Vornahme des Alkotests bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Lenken eines Fahrzeuges in Verbindung mit der Vermutung, daß sich der Lenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet bzw ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 10.06.1991 um 01,45 Uhr Ort: Gemeindegebiet von T Feldweg zwischen der H**********gasse und der F********straße Richtung F********straße nächst der Fa B******* Fahrzeug: PKW ******B Tatbeschreibung: Die Untersuchung Ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt liegt auch dann vor, wenn der Aufgeforderte auf mehrmaliges Fragen mit Gegenfragen oder Forderungen reagiert. mehr lesen...
Rechtssatz: Nur das Vorliegen geröteter Augenbindehäute, nachdem der Berufungswerber unmittelbar vor dem Eintreffen der Sicherheitsorgane in seiner Wohnung eine Dusche genommen hatte, berechtigen diese - ohne Anzeichen für sonstige Alkoholisierungssymptome - nicht zur Vermutung des Vorliegens einer Alkoholisierung des Berufungswerbers und zur Aufforderung zum Alkomattest. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Versucht der Beschuldigte viermal das Alkomatgerät zu beatmen, kommt es zu vier ungültigen Versuchen, die keinerlei Ergebnisse erbringen und wird er über die Bedienungsalkomaten belehrt und aufmerksam gemacht und hat er dies offensichtlich auch verstanden - gegenständlich wurde es ihm sogar vorgezeigt -, daß er genügend Luft in das Gerät blasen müsse und kommt es dann zu vier Blasvorgängen, die ein verwertbares Meßergebnis nicht zustandebringen, ist davon auszugehen, daß der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt der ermittelnde Beamte deutlichen Geruch aus der Atemluft nach alkoholischen Getränken, einen unsicheren, schwankenden Gang sowie deutliche Rötung der Bindehäute wahr, so ist die Vermutung begründet, daß sich der Lenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet. Bläst der Lenker beim Alkotest viermal hintereinander bei Meßvorgängen zu kurze Zeit in den Alkomaten hinein, sind die Blasversuche ungültig und liegt eine Alkotestverweigerung vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Ereignet sich um zirka 16.45 Uhr ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, begeben sich der Beschuldigte und sein Unfallsgegner in der Folge gemeinsam in ein Gasthaus zur Schadensregulierung, es jedoch dort zu keiner Einigung über die Schadenshöhe kommt, der Unfallsgegner in der Folge die Polizei verständigt, welche um 17.30 Uhr am Unfallsort eintrifft, dort von einem anonymen Zeugen die Mitteilung erhält, daß der Beschuldigte alkoholisiert sei, danach die Polizei den Beschuldigten z... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 StVO kommt es nicht darauf an, daß die in dieser Bestimmung genannten Personen im Zeitpunkt des Einschreitens der zur Vornahme der Atemluftprobe berechtigten Organe ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen. Eine solche Untersuchung kann vielmehr auch noch später, und zwar so lange verlangt werden, als praktisch verwertbare Ergebnisse der Atemluftprobe erwartet werden können. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erke... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet an sich nicht die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung, führt jedoch lediglich in rechtlicher Hinsicht aus, daß er gegen das ursprüngliche Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, Berufung erhoben hätte, worauf der Unabhängige Verwaltungssenat durch zwei getrennte Bescheide je vom 9.9.1991 seiner Berufung Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und die jeweiligen Verfahren gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht die im
Spruch: eines Straferkenntnisses enthaltene Übertretung des §99 Abs1 litb iVm §5 Abs2 StVO 1960 hinsichtlich des tatsächlichen Tatortes nicht ausreichend und unverwechselbar fest, ist das Straferkenntnis zu beheben und die Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die bezüglich des Tatortes falsch angelastete Tat zu verfügen. Erläßt die Behörde in der Folge ein Straferkenntnis mit dem richtigen und rechtzeitig angelasteten Tatort, so handelt es sich daher nicht um ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, daß ausschließlich eine zu kurze Exspirationszeit bzw. ein zu geringes Exspirationsvolumen das Nichtzustandekommen der Messungen ausgelöst hat und sich der Meldungsleger nicht mehr daran zu erinnern vermag, welche Fehlanzeige am Meßgerät wahrzunehmen war, so ist davon auszugehen, daß nicht erweisbar ist, ob der Alkomat zum Tatzeitpunkt funktionsfähig war. Stattgabe. Schlagworte In dubio pro reo. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte objektiv in der Lage den Alkomatentest durchzuführen und unternimmt er drei Blasfehlversuche und kommt es zu keinem verwertbaren Meßergebnis, verantwortet er den Tatvorwurf nach § 2 Abs 2 StVO. Besteigt nach dieser Amtshandlung der Beschuldigte sein Fahrzeug neuerlich, um damit wegzufahren, woran er durch Querstellen des Dienstfahrzeuges durch die Beamten gehindert wurde, und wird er neuerlich zum Alkotest aufgefordert, welcher jedoch verweigert wird, liegt... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung wurde der Stadt Feldkirch die Verkehrspolizei insoweit übertragen, als die Akte der Vollziehung nur für das Gebiet der Gemeinde wirksam werden und sie sich auf Gemeindestraßen, Genossenschaftsstraßen und öffentliche Privatstraßen beziehen. Nach Ansicht der Berufungsbehörde ist für die örtliche Zuständigkeit des einschreitenden Organes der Straßenaufsicht für die Aufforderung zum Alkotest maßgebend, ob der betreffende Fahrzeuglenke... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht der Berufungsbehörde lag im gegenständlichen Fall insoweit Gefahr im Verzug vor, als die Gendarmeriebeamten rechtlich keine Möglichkeit gehabt hätten, zu verhindern, daß sich der Berufungswerber vom Ort der Amtshandlung entfernt. Hätten daher die Gendarmeriebeamten von einer Aufforderung zum Alkotest abgesehen und lediglich die Städtische Sicherheitswache über Funk ersucht, zum Ort der Amtshandlung zu kommen, um den Berufungswerber zum Alkotest aufzufordern, hätte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Leidet der Beschuldigte an einem Chondrocostalsyndrom, welches ihm nicht erlaubt, zirka drei Sekunden dauernd in den Alkomaten zu blasen, da er sofort nach Entstehen des Schmerzes den Blasvorgang absetzen muß und im Hinblick auf das Lungenbild nicht in der Lage ist, zum Testzeitpunkt 70 - 80 % seiner Lungenkapazität als Probenvolumen auszuatmen, ist vom Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO exkulpiert. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bemerkung "ich mache einen Alkotest nicht" ist als Ablehnung der Aufforderung zur Durchführung eines Alkotests zu verstehen. mehr lesen...
Beachte (VwGH 15.12.1989, 89/09/0100). Rechtssatz: Eine reduzierte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit ist bei der Beurteilung der Verschuldensfrage und der Strafzumessung zu berücksichtigen; eine diesbezügliche Beeinträchtigung des Fahrzeuglenkers, welcher der Amtshandlung der Gendarmeriebeamten zu folgen vermochte, ist als nicht so weitgehend zu erachten, daß von einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand die Rede sein könnte. Im Zusammenhang mit der reduzierten Schuldfä... mehr lesen...
Rechtssatz: Für das Entstehen der Verpflichtung die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ist daher einerseits das Lenken, die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges oder ein derartiger Versuch Voraussetzung, andererseits die Vermutung, daß das umschriebene Verhalten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand erfolgt ist, was bei Schwanken beim Gehen und Stehen und Alkoholgeruch aus der Atemluft anzunehmen ist. Für die Entstehung der Berechtigung im Sinne des § 5 Abs 2 StVO kommt... mehr lesen...
Rechtssatz: Erzielt der Beschuldigte beim ersten Blasversuch ein Volumen von 2,8 l in einer Blaszeit von sechs Sekunden, wird bei diesem Blasvorgang festgestellt, daß Speichel in das Mundstück gepreßt wurde und daher dieses abgenommen, ausgeschüttelt und wieder aufgesteckt werden mußte, erreicht der Beschuldigte beim zweiten Blasversuch ein Volumen von 1,7 l bei einer Blaszeit von fünf Sekunden, werden diese Messungen vom Alkomaten wegen Probendifferenz als nicht verwertbare Messungen zurü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte sein Fahrzeug zuletzt zirka sieben Stunden vor der Aufforderung zur Durchführung des Alkomatentests gelenkt hat und dieser Aufforderung keine Folge geleistet wurde, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen, weil ein verwertbares Ergebnis des Alkoholtests nach mehreren Stunden nicht mehr zu erwarten ist. mehr lesen...
E G war aufgrund einer Anzeige der Zweitbeteiligten C R verdächtig, am 4. September 1991 um 14,40 Uhr in der straße in L als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen W einen Verkehrsunfall mit Sachschaden in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verursacht zu haben und die Fahrt nach dem Identitätsnachweis fortgesetzt zu haben. Die von der Anzeigerin aufgeforderten Beamten des Gendarmeriepostens xx haben E G an seinem Zweit... mehr lesen...
Beachte Dazu: VwGH vom 16.12.1992 Zl. 92/02/0317 Beschwerde als unbegründet abgewiesen Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Durchführung der Atemluftprobe besteht so lange, als ein verwertbares Ergebnis zu erwarten ist. Eine Rückrechnung ist auch auf ein zwei Stunden zurückliegendes Lenken möglich. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend ist, sondern nur der Umstand, ob eine ausreichende Vermutung hiefür vorliegt. Für die Vermutung eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustandes ist der Genuß einer bestimmten Alkoholmenge oder eine tatsächliche Alkoholbeeinträchtigung nicht notwendig, maßgebend sind vielmehr nur solche U... mehr lesen...