RS UVS Kärnten 1992/11/30 KUVS-983/5/92

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Rechtssatz

Die Bemerkung "ich mache einen Alkotest nicht" ist als Ablehnung der Aufforderung zur Durchführung eines Alkotests zu verstehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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