Leidet der Beschuldigte an einem Chondrocostalsyndrom, welches ihm nicht erlaubt, zirka drei Sekunden dauernd in den Alkomaten zu blasen, da er sofort nach Entstehen des Schmerzes den Blasvorgang absetzen muß und im Hinblick auf das Lungenbild nicht in der Lage ist, zum Testzeitpunkt 70 - 80 % seiner Lungenkapazität als Probenvolumen auszuatmen, ist vom Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO exkulpiert.