Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurde dem nunmehrigen Berufungswerber zur Last gelegt, eine Übertretung der Rechtsvorschriften des § 99 Abs 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (im folgenden StVO) dadurch begangen zu haben, daß er am 21.1.1997, um 12.37 Uhr, in Graz, Leechgasse, gegenüber der Jakob Dirnböckgasse, sich nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestrafung eines ungeprüften Verkehrsteilnehmers nach § 5 Abs 2 StVO hat nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar zur Voraussetzung, daß er vom einschreitenden Straßenaufsichtsorgan über die Folgen der Verweigerung belehrt wird (VwGH 28.3.1985, Zl. 85/02/0023; 20.3.1986, Zl. 85/02/0212 u.a.). Die erkennende Behörde ist jedoch zur Ansicht gelangt, daß diese höchstgerichtliche Judikatur auf den vorliegenden Fall, auch wenn es sich beim Berufungswerber um einen Ra... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 123 Abs.1 des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl.I.Nr.103/1997 (im folgenden: KFG), haben dann, wenn der Landeshauptmann in erster Instanz entscheidet, über dagegen eingebrachte Berufungen die unabhängigen Verwaltungssenate zu entscheiden. Nach der inzwischen ständigen - wenngleich ho. nicht geteilten - Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein im Devolutionsweg ergangener Bescheid des Landeshauptmannes als eine erstinstanzliche Ent... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens verfügt, so genügt ein Aktenvermerk mit
Begründung: , es sei denn, daß einer Partei Berufung gegen die Einstellung zusteht oder die Erlassung eines Bescheides aus anderen Gründen notwendig ist. Die Einstellung ist, soweit sie nicht bescheidmäßig erfolgt, dem Beschuldigten mitzuteilen, wenn er nach dem Inhalt der Akten von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wußte. Wird bescheidmäßig die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
I.) Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.8.1996 um 00.10 Uhr im Gemeindegebiet von 8280 Fürstenfeld auf dem Stadtbergweg vor dem Haus Nr. 8 das Motorfahrrad mit dem Kennzeichen St 111.693 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sei dabei zu Sturz gekommen. Er habe sich in der Folge am 25.8.1996 gegen 01.00 Uhr im LKH Fürstenfeld im Erstversorgungsraum nach Aufforderung eines besonders geschulten und von d... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung des Alkoholtestes nach § 5 Abs 2 StVO liegt bei medizinischer Unfähigkeit, den Test durchzuführen, auch dann nicht vor, wenn der Test aus einem anderen Grunde, nämlich wegen der angeblichen Ungenauigkeit der Geräte, verweigert wird. So war das aufgrund eines Serienrippenbruches bestehende Unvermögen des Berufungswerbers, genügend Atemluft für ein gültiges Meßergebnis forciert in den Testschlauch zu blasen, bei der Aufforderung nicht bekannt geworden, weil er k... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte sitzend beim Lenken am Fahrersitz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr angetroffen und werden beim Beschuldigten Alkoholsymptome festgestellt, liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der Amtshandlung im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Ablegung der Atemluftuntersuchung vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist, daß der Proband die an ihn gerichtete Frage bzw Aufforderung zur Durchführung des Alkotests verstanden hat und sich in einem solchen Geisteszustand befindet, der ihn erkennen läßt, welches Verhalten er setzt. Befand sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Durchführung des Alkotests aufgrund des vorhergehenden Unfallsgeschehens und seines Schockzustandes nicht in der Lage, die Situ... mehr lesen...
Rechtssatz: Trifft der erhebende Gendarmeriebeamte den Beschuldigten auf dem Fahrersitz des PKW's schlafend an, steckt der Zündschlüssel und lief der Motor, so lag der begründete Verdacht nahe, der Beschuldigte hat das Fahrzeug bis zur Tatörtlichkeit gelenkt oder an der Tatörtlichkeit zumindest in Betrieb genommen, sodaß davon ausgegangen werden konnte, der Beschuldigte hat das Fahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr zumindest in Betrieb genommen, sodaß die weiteren Voraussetzun... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte nach festgestellten Alkoholisierungssymptomen, wie Alkoholgeruch in der Atemluft, Bindehautrötung, unsicherer Gang und veränderte Sprache, zum Alkotest, dem der Beschuldigte zustimmte, aufgefordert und fuhr der Beschuldigte mit dem Beamten in deren Dienstwagen mit zum Gendarmerieposten A, wo jedoch der Alkomat beim Halbjahresservice sich in Wien befand; und kommt in der Folge hervor, daß auch beim nächsten Gendarmerieposten der Alkomat im Service war und w... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 1.3.1996 um 02.20 Uhr in Wien, Wachzimmer S-gasse, 1.) den von einem ermächtigten Sicherheitswachebeamten verlangten Alkomattest verweigert, obwohl aufgrund der gezeigten Symptome eine Alkoholbeeinträchtigung vermutet werden konnte, 2.) im WZ trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Sicherheitswachebeamten, während dieser seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, sich aggressiv verhalten, indem Sie lau... mehr lesen...
Rechtssatz: Unternimmt der Beschuldigte am Alkomaten sieben Blasversuche, wobei lediglich der 6. Versuch ein Ergebnis erbrachte und wird der Alkotest nach dem 7. Blasversuch, der kein Ergebnis brachte, abgebrochen, verantwortet der Beschuldigte die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 99 Abs 1 lit b StVO bildet die Verweigerung der so "verdächtigen" Person, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, eine Verwaltungsübertretung, wobei der objektive Tatbestand bereits mit der Weigerung, sich dem Test zu unterziehen, vollendet ist. Es ist rechtlich irrelevant, ob im Zuge des darauffolgenden Verwaltungsstrafverfahrens der Beweis geführt wird und erbracht werden kann, ob der Beschuldigte tatsächlich ein Fahrzeug... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Zugeständnis, vor dem Lenken eines Fahrzeugs Alkohol konsumiert zu haben, rechtfertigt für sich alleine auch die Aufforderung zur Atemluftprobe. Ein Straßenaufsichtsorgan darf schon aufgrund der Angaben eines Kraftfahrzeuglenkers, vor Antritt einer Fahrt Alkohol konsumiert zu haben, selbst berechtigterweise vermuten, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt hat. Ein Geständnis rechtfertigt eine Atemluftprobe, unabhängig von körperlichen Sy... mehr lesen...
Rechtssatz: Schläft der Beschuldigte am Fahrersitz seines, an einem abgelegenen und zur Nachtzeit wenig frequentierten Ort abgestellten, PKW und beobachten Gendarmeriebeamte den Beschuldigten beim Fahren mit seinem PKW, so konnten sie begründet vom Verdacht des Lenkens des PKW's und des Vorliegens von Alkoholisierungssymptomen ausgehen. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.1.1998, Zl. 97/03/0190-8, womit die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kä... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff "nächstgelegenen" Dienststelle im § 5 Abs 4 StVO kann nicht wörtlich genommen und überspannt werden und kommen für den Alkotest mehrere Dienststellen in Frage, so kommt es auf deren geringfügigen Entfernungsunterschied nicht an. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.11.1997, Zl. 97/03/0194-5, womit die Beschwerde des Manfred Andreas Labinsky, gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 4.6.1997, Zl. KUVS-1199/10/96, wegen Übertret... mehr lesen...
Rechtssatz: Legt der Beschuldigte um 14.40 Uhr des Tattages einen Alkotest mit positivem Ergebnis ab und wird er um 15.10 Uhr nach Lenken des Fahrzeuges neuerlich zum Alkotest aufgefordert und verweigert er diesen mit dem Hinweis, er habe ohnehin ..."gerade einen Alkotest abgelegt", so verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO. Wenn ein Kraftfahrer am selben Tag zweimal und zwar mit einem entsprechenden Zeitunterschied im alkoholisierten Zustand seinen Wagen lenkt, han... mehr lesen...
Rechtssatz: Läuft der Beschuldigte nach förmlicher Aufforderung einen Alkotest vorzunehmen in den Wald davon, so verweigert er durch dieses Verhalten den Alkotest. Erkenntnis des VwGH vom 18.2.1998, Zl. 97/03/0256-5, womit die Beschwerde des Robert Kollmann, gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 16.4.1997, Zl. KUVS-K1-126/5/97, betreffend Übertretung der StVO, als unbegründet abgewiesen wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer der Aufforderung zu einem Alkotest nachkommt, in der Folge am Gendarmerieposten zwei Blasversuche macht, von welchen einer als Fehlversuch zu werten war und in der Folge trotz umfangreicher Belehrung keinen weiteren Blasversuch mehr vornimmt, verantwortet die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO. mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 01.03.1996, um 23.19 Uhr, in Gralla, auf der Gemeindestraße von Untergralla nach Hasendorf, als Lenker des Fahrzeuges mit dem KZ: LB 5BHE (PKW) dieses in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl verm... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort ist für eine Alkoholtestverweigerung mit "Gralla, auf der Gemeindestraße von Untergralla nach Hasendorf" dann ausreichend umschrieben, wenn es sich (bis zur Ortschaft Hasendorf) um ein (nur) etwa 400 Meter langes überschaubares Straßenstück handelt und sich zwischen den beiden Ortstafeln weder Kilometerbezeichnungen, noch Häuser mit Hausnummern befinden, sondern rechts und links Felder. Schlagworte Alkoholtestverweigerung Tatort Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin unter Spruchpunkt 1.) zur Last gelegt, sie habe sich am 28.2.1995, um 18.08 Uhr, in G, Wachzimmer Grabenstraße, nach Aufforderung eines besonders geschulten von der Behörde ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet haben werden können, daß die Berufungswerberin das Fahrzeug mit dem Kennzeichen G-31RCA am 28.2.1995, um 17.47 Uhr, G, Kalvarienberg... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO kommt dem Umstand, daß der amtshandelnde Beamte den Abbruch des Alkotestes nicht entsprechend dem Erlaß des Bundesministerium für Inneres, Zl 35050/2-II/19/91, bzw. der Bedienungsanleitung des Alkomaten durchgeführt hat, keine entscheidende Bedeutung zu. So dient der Abbruch der Atemluftprüfung durch die Betätigung des roten Knopfes dazu, daß neben den bereits während der Bedienung des Alkomaten vom Gerät aufgezeichneten Feh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 17 01 1996 war dem Beschuldigten unter Umschreibung der näheren Umstände zur Last gelegt worden, er habe am 31 07 1994 um 04 55 Uhr eine Alkotestverweigerung begangen und wurde er wegen Übertretung des § 5 Abs 2 StVO bestraft. Der dagegen eingebrachten Berufung - die sich im wesentlichen darauf stützte, daß der Alkomattest richtig durchgeführt worden sei und auch zwei gültige Messungen zustandegekommen seien - wurde vom Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Macht der Beschuldigte beim Alkotest zwei Fehlversuche und erklärt dieser, daß er an chronischer Bronchitis leide und deshalb den Alkomaten nicht ordnungsgemäß beatmen konnte, und stellt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenatssachverständigen heraus, daß der Beschuldigte den Alkomaten beatmen hätte können, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber neben weiteren Verwaltungsübertretungen in Punkt 3.) zur Last gelegt, er habe am 5.7.1994 um 21.25 Uhr in L., in der J.-H.- Straße, auf Höhe des Hauses Nr. 25 (Jello Schuhmarkt), sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden habe können, daß er in einem durch Alk... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO wurde bereits am Ort der Anhaltung verwirklicht, nachdem der einschreitende Beamte die Amtshandlung hinsichtlich seiner Aufforderung zur Ablegung des Alkotestes für abgeschlossen erklärte und die Verbringung des Berufungswerbers ins Wachzimmer der BPD ausschließlich dazu diente, die vom Berufungswerber aufgestellte Behauptung, er sei während der Amtshandlung vom Beamten verletzt worden, einer Überprüfung zu unterziehen. An der mit... mehr lesen...
Gemäß § 5 Abs 2 StVO sind Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand 1) ein Fahrzeug gelenkt zu h... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist weder Sache des Probanden, an Ort und Stelle die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft des Alkomat zu beurteilen noch zu beurteilen, ob der durchzuführende Alkotest gültig bzw repräsentativ sein würde. Auch ist dem Probanden eine Wartezeit von 20 Minuten bis zur Betriebsbereitschaft des Gerätes jedenfalls zuzumuten. Schlagworte Untersuchung der Atemluft, Alkomat, Wartezeit, Zumutbarkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Erklärt der Beschuldigte am Verkehrsunfallsort einen Alkotest nicht zu machen und wird in der Folge der Beschuldigte auf den Gendarmerieposten mitgenommen und erklärt der Beschuldigte dort, doch einen Alkotest vornehmen zu wollen, kann der erhebende Gendarmeriebeamte dies mit dem Hinweis der diesbezüglich bereits beendeten Amtshandlung am Verkehrsunfallsort ablehnen. mehr lesen...