RS Vwgh 1988/1/13 87/03/0013

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Sind beim Lenker eines am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuges bei der Unfallaufnahme Alkoholisierungssymptome wahrnehmbar, so sind die Organe der Straßenaufsicht berechtigt und auch verpflichtet, einen Alkotest zu verlangen, auch wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden bei gegenseitigem Austausch der Daten der Beteiligten handelt.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030013.X04

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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