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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Sind beim Lenker eines am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuges bei der Unfallaufnahme Alkoholisierungssymptome wahrnehmbar, so sind die Organe der Straßenaufsicht berechtigt und auch verpflichtet, einen Alkotest zu verlangen, auch wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden bei gegenseitigem Austausch der Daten der Beteiligten handelt.
Schlagworte
Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkotestEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030013.X04Im RIS seit
22.11.2005