RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0130

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten des Polizeiamtsarztes wonach die Behauptung der körpereigenen Alkoholbildung durch Zufuhr von Fruchtsaft wissenschaftlich auszuschließen sei.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach Art der Getränke Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020130.X03

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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