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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten des Polizeiamtsarztes wonach die Behauptung der körpereigenen Alkoholbildung durch Zufuhr von Fruchtsaft wissenschaftlich auszuschließen sei.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach Art der Getränke Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020130.X03Im RIS seit
20.10.2005