RS Vwgh 1987/9/22 86/11/0171

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Täter wiederholt Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs 1 StVO begangen, so ist für die Frage, ob die vorangegangenen Übertretungen wegen der zur neuerlichen Übertretung verstrichenen Zeit nach für die bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG zu beachten ist, § 66 Abs 3 lit b und nicht lit a heranzuziehen.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110171.X03

Im RIS seit

14.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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