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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn ein eine Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen sein. (Hinweis auf E vom 18.2.1987, 86/03/0186)
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030013.X02Im RIS seit
22.11.2005