RS Vwgh 1988/1/13 87/03/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Selbst wenn ein eine Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen sein. (Hinweis auf E vom 18.2.1987, 86/03/0186)

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030013.X02

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten