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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Einem geprüften Kfz-Lenker ist es zumutbar, sich aus den Beipackzetteln der Medikamente über allfällige Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit (hier iZm dem gleichzeitigen Konsum von Alkohol) zu
informieren (hier: Tomesta und Praxitent).
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030113.X06Im RIS seit
14.10.1987