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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei dem Vorbringen des Beschuldigten, die Diagnose des Arztes müsse falsch sein, weil er (der Beschuldigte) nicht im Ausmaße einer Fahruntüchtigkeit alkoholisiert gewesen sei, handelt es sich um eine abstrakt gebliebene Rüge, die keine weitere Ermittlungspflicht der Behörde des Verwaltungsstrafverfahrens auszulösen vermochte.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensrecht Beweismittel Verfahrensrecht Beweiswürdigung Verfahrensrecht VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180118.X01Im RIS seit
20.10.2005