Sind im Anschluß an eine Ortstafel sowohl rechts als auch links der Fahrbahn mehrere Gebäude auszunehmen, so ist damit die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar und daher auch die im Ortsgebiet einzuhaltende Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Kraftfahrzeuglenker verbindlich.