Norm: UWG §9 B1
Rechtssatz: Als eine selbständige, zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG zu qualifizierende Werbetafeln sind nur unter der Voraussetzung ihrer Verkehrsgeltung wettbewerbsrechtlich geschützt, ("Autohaus sieben Brunnen" und "Küchler Diskont"). Entscheidungstexte 4 Ob 308/80 Entscheidungstext OGH 04.0... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Das Interesse der Beklagten an der Verwendung des Wortes "Figurella" reicht im Hinblick auf ihre Verbindung mit der ausländischen Muttergesellschaft gleichen Namens keineswegs dafür aus, der Klägerin als prioritätsälteren Benützerin (Fiorella) auch nur einen Rest von Verwechslungsgefahr zuzumuten. Daran ändert auch nichts, daß die Klägerin eine Verwechslungsgefahr mit der (fremden) Marke "Fiorella" hingenom... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §4UWG §9 B6
Rechtssatz: Ein "Zeichen" kann schon begrifflich nur etwas sein, was an der Ware (oder an ihrer Umhüllung, Verpackung udgl) sinnlich wahrgenommen werden kann und an sich keine funktionelle Bedeutung hat, also nichts, was die Ware in irgendeiner Hinsicht erst gebrauchsfähig macht oder sonst geeignet ist, ihren Gebrauchswert oder Verkehrswert zu erhöhen. Die bestimmte Form einer Ware kann daher die Funktion eines unte... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C2
Rechtssatz: Ist eine bestimmte körperliche Gestaltung - wie insbesondere eine rein technisch-funktionell bedingte Form der Ware - von vornherein nicht als "Zeichen" im Sinne des Markenrechtes anzuerkennen, dann kann auch die allfällige "Verkehrsgeltung" eines solchen Gebildes - also einer möglichen Verbindung der betreffenden Ware mit einem bestimmten Unternehmen, wie sie bei langjähriger Alleinherstellung durch ein bes... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im Markenregister des Österreichischen Patentamtes unter Nr. 79.132 (Priorität vom 8. November 1973) mit dem Warenverzeichnis "Warenklasse 19: Profilsteine" eine Marke eingetragen, welche in der besonderen körperlichen Form des Profilsteins besteht und auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises registriert worden ist. Die Marke stellt einen Profilstein in der Form eines"I" bzw. eines doppelten"T" dar, an dessen schmalen Mittelteil beiderseits je ein symmetrisch da... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3UWG §9 B5UWG §9 C1
Rechtssatz: Verliert eine registrierte Marke nachträglich ihre Kennzeichnungskraft - was insbesondere dann zutrifft, wenn sie sich zu einer allgemein gebräuchlichen Gattungsbezeichnung, insbesondere also zu einem sogenannten "Freizeichen" im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 MSchG, entwickelt -, dann steht dieser Umstand der Fortdauer ihres Schutzes nach § 9 Abs 3 UWG nicht entgegen; dieser Schutz kommt vielmehr a... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß jeder, der rechtmäßig die Ware des Zeicheninhabers führt und zu deren Lieferung imstande ist, unter dem Warenzeichen auch die Ware feilzuhalten und anzukündigen berechtigt ist, muß auch für Waren gelten, die mit einem Zeichen versehen sind, an welchem der Erzeuger zwar kein Markenrecht erworben hat, das aber für ihn Verkehrsgeltung besitzt ("Alpenölfeuer"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28UWG §9 A
Rechtssatz: Wenn ein ausländisches Unternehmen (hier Bank), auch für den Bereich des Inlandes einem anderen Unternehmen (hier Bank) die Führung ihres derzeitigen Namens mit der
Begründung: bestreitet, daß Verwechslungsgefahr vorliegt, liegt ein Fall vor, in welchem ein besonderes Bedürfnis besteht, den Rechtsstreit im Inland auszutragen. Entscheidungstexte 4 Nd 303/79 ... mehr lesen...
Norm: JN §28UWG §9 A
Rechtssatz: Es besteht ein besonderes Bedürfnis, einen Rechtsstreit über eine negative Feststellungsklage gegen denjenigen im Inland zu führen, der die Zulässigkeit der Führung einer Unternehmensbezeichnung bestreitet, weil ein im Rechtsstreit über das Recht zur Führung seines Namens ergehendes Urteil auch Auswirkungen auf das inländische Handelsregister haben würde, da der im Geschäftsverkehr gebrauchte Name dem im Handels... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Unmittelbare Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne) ist dann anzunehmen, wenn zwei Zeichen nach dem Gesamteindruck, den sie auf Grund ihrer Klangwirkung oder Bildwirkung oder ihres Sinngehaltes im Geschäftsverkehr machen, trotz vorhandener Abweichungen beim flüchtigen Hörer oder Betrachter den Eindruck erwecken, es handelt sich um ein und dasselbe Zeichen ("hortuna" - "hortex"). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AZPO §228 F
Rechtssatz: Es ist eine negative Feststellungsklage gegen denjenigen möglich, der die Zulässigkeit der Führung einer Unternehmensbezeichnung bestreitet (ÖBl 1963,91; 1969,112). Entscheidungstexte 4 Nd 303/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Nd 303/79 4 Nd 1/88 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 4 Nd ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei Unternehmen der gleichen oder einen ähnlichen Branche werden ähnliche Bezeichnungen eher zur Irreführung des Publikums und damit zu Verwechslungen zweier Unternehmen führen, als wenn sich Unternehmen mit wirtschaftlich weit voneinander entfernten Arbeitsgebieten gegenüberstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 363/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Die Verflechtung der verschiedenen Vertriebsformen, des Absatzgebietes und der Abnehmer, wie sie in der modernen Wirtschaft anzutreffen ist, schließt nicht aus, daß die angesprochenen Verkehrskreise, gleichgültig ob es sich hiebei um Kleinhändler und/oder Letztverbraucher handelt, zumindest einen Zusammenhang zwischen zwei Unternehmen annehmen, wenn deren Bezeichnungen so ähnlich sind, daß sie zu Verwechslungen Anla... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Will ein Unternehmer eine bestimmte Farbenzusammenstellung als besonderes Kennzeichen seines Unternehmens geschützt haben, dann muß sich deren an sich fehlenden Unterscheidungskraft - Farben und Farbenzusammenstellung stehen grundsätzlich im Gemeingebrauch - so im Geschäftsverkehr durchgesetzt haben, daß die angesprochenen Verkehrskreise darin einen eindeutigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Es scheidet auch die Annahme einer begrifflichen Verwechslungsgefahr aus, wenn zwei Bezeichnungen einander gegenüberstehen, von denen nur eine, hier "TIP", einen bestimmten Begriffsinhalt vermittelt - Rat, Hinweis, Wink, wogegen die andere, hier "T. I. P.", eine - für den Außenstehenden unverständliche - Abkürzung ist. Entscheidungstexte 4 Ob 363/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Handelt es sich um ein Firmenschlagwort, besteht Schutz nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung. Entscheidungstexte 4 Ob 363/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 363/79 Veröff: ÖBl 1980,157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078770 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Eine Verwechslungsgefahr wird dann grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn sich Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen gegenüberstehen, die beide Waren der gleichen Art (hier Lebensmittel und Genußmittel) wenn auch an verschiedene Abnehmerkreise verkaufen. (Kleinhändler und Letztverbraucher). Entscheidungstexte 4 Ob 363/79 Entscheidungstext OGH 10.07.... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2
Rechtssatz: Den Schutz des § 9 Abs 1 UWG genießt nicht nur der volle Firmenwortlaut, sondern auch ein Firmenbestandteil, der für sich allein oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, die Eigenschaft hat, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 349/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 349/79 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "ICI" und "ict" sind wohl als Firmenschlagworte als auch als Wortbildmarken nicht verwechselbar ähnlich. Gerade bei einer so kurzen, nur aus drei Buchstaben bestehenden Buchstabenfolge ist der Unterschied im letzten Buchstaben schon bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit so auffallend, daß eine Gefahr von Verwechslungen nicht besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 332/... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die Glaubhaftmachung der Benützung einer Firmenbezeichnung mit Verkehrsgeltung ist erforderlich eine Bescheinigung, daß die angesprochenen Verkehrskreise diese Bezeichnung noch vor dem Prioritätszeitpunkt tatsächlich nur mit dem Unternehmen des Klägers in Verbindung gebracht haben (hier: "die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 338/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die Annahme der Verkehrsgeltung ist erforderlich, daß die beteiligten Verkehrskreise die Bezeichnung noch vor dem Prioritätszeitpunkt tatsächlich nur mit dem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht haben. Entscheidungstexte 4 Ob 339/79 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 4 Ob 339/79 4 Ob 341/81 E... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C5
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß die Firma der Klägerin gegenüber der Marke der beklagten Priorität genießt, vermag ein unbedingtes Recht auf Benützung dieser Bezeichnung unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen ihrer Schutzfähigkeit nicht begründen (hier: das in der Firma der Klägerin enthaltene Wort "Perlite" ist als Wort der Fachsprache nicht schutzfähig). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 C3a
Rechtssatz: Der Schutzbereich einer Dienstleistungsmarke erstreckt sich auf gleichartige Dienstleistungen und auf gleichartige Waren (Musik-Casette "Spitzbuben"). Entscheidungstexte 4 Ob 314/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 314/79 Veröff: JBl 1979,205 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Spitzbuben" wird in einer vom üblichen Sprachgebrauch abweichenden Weise als phantasiehafte Bezeichnung für eine ganz bestimmte Interpretengruppe gebraucht. Daraus ergibt sich, daß ein Freihaltebedürfnis für die Verwendung dieses Wortes in der Umgangssprache mangels Eingriffes in dieselbe nicht besteht. Diesem Wort kommt aber auch gerade wegen dieses abweichenden Gebrauches eine ausreichende Unterscheidungs... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortkombination "Pferde-Boutique" besitzt rein beschreibenden Charakter, stellt keinerlei originelle Sprachschöpfung dar und es besteht somit ein Freihaltebedürfnis. Entscheidungstexte 4 Ob 395/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 4 Ob 395/78 Veröff: ÖBl 1979,79 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Sind in einer kombinierten Marke auch Bestandteile enthalten, die für sich allein mangels Kennzeichnungskraft nicht registrierungsfähig wären und für die auch keine Verkehrsgeltung erlangt wurde, so kann der alleinige Gebrauch dieser Bestandteile durch einen Dritten keinen Eingriff in das geschützte Markenrecht bedeuten ("Pferde - Boutique"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §2 D5UWG §9 D1
Rechtssatz: Beim Vertrieb von Ersatzteilen oder Zubehörgegenständen für fremde Erzeugnisse ist eine entsprechende Bezugnahme auf das Hauptprodukt zwar vielfach notwendig, wettbewerbsrechtlich aber nur dann zulässig, wenn dabei nicht der Eindruck einer gemeinsamen Herkunft erweckt wird. Muss zu diesem Zweck eine fremde Marke verwendet werden, so liegt nur dann eine zulässige Zweckbestimmungsangabe (Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Texhages - Texmoden verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079277 Dokumentnummer JJR_19781017_OGH0002_0040OB00348_7800000_003 mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §63 Abs1UWG §9 A
Rechtssatz: § 63 Abs 1 GewO 1973 läßt zivilrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb unberührt. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Reinen Buchstabenzusammensetzungen, die lautlich nicht aussprechbar sind, kommt ebenso wie bloßen Gattungsbezeichnungen eine Namensfunktion im allgemeinen nicht zu (DVO-DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 338/78 Veröff: ÖBl 1979,47 4 Ob 317/... mehr lesen...