Norm: MSchG §10MSchG §12MSchG §13UWG §9 C4a
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Marke ist keine Benützungshandlung. Weder durch die Anmeldung noch durch die Veröffentlichung der registrierten Marke im österreichischen Patentanzeiger und Markenanzeiger werden im geschäftlichen Verkehr Waren oder Dienstleistungen "unter dieser Marke angeboten, angekündigt oder in Verkehr gebracht"; von einem "kennzeichenmäßigen Gebrauch" dieser Marke im Sinne des § ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §9 B6
Rechtssatz: Bei der Beurteilung sowohl der wettbewerblichen Eigenart einer Geschäftseinrichtung im Rahmen des Gastgewerbes als auch ihrer Verwechslungsfähigkeit im Hinblick auf die Verkehrsbekanntheit des Nachahmunggegenstandes muß mit Rücksicht darauf, daß sich hier - funktionsbedingt - bestimmte Einrichtungsformen entwickelt haben, die entweder für die Gastronomie im allgemeinen oder doch für spezifische Arten von Ga... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine im Register der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft in Treviso (Italien) eingetragene Aktiengesellschaft. Sie ist Inhaberin der - schwarz-weiß hinterlegten - internationalen Wort-Bild-Marke Nr.431169, welche mit der Priorität 19.7.1977 auch in Österreich Schutz genießt: Bild nicht darstellbar Hiezu steht außer Streit, daß die Wort-Bild-Marke der Klägerin weltweit Geltung hat und von ihr zu Werbezwecken in weißer Schrift a... mehr lesen...
Begründung: Edith G*** betreibt nach ihren eigenen Behauptungen seit 11 Jahren in Kitzbühel, Kirchberg, Kössen und Saalfelden "English Pubs" unter der "Firma" (gemeint wohl: Geschäftsbezeichnung) "THE L***". Zu ihren Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-)Priorität vom 20. März 1986 und dem Beginn der Schutzdauer am 21. Oktober 1986 die nachstehende Wort-Bild-Marke Nr. 114282 für Dienstleistungen der Klasse 42 (Lieferung von fertig zubereiteten Speisen od... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenbezeichnungen werden im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben, so daß gerade diesen Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 15/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 4 Ob 15/88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, vertreibt Aluminiumprofile zum Bau von Gestellen, Tischen, Werkbänken, Messeständen und dergleichen. Für sie wurde die Wortbildmarke "K***" mit der Priorität 1. März 1986 für die Warenklasse 6 (Konstruktionselemente aus Metall) am 22. September 1986 international registiert, wobei der Schutz unter anderem auch für Österreich in Anspruch genommen wurde. Die Beklagte wurde am 2. Oktober 1986 mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Grazer Kaufmann Karl R*** hat am 2. Oktober 1968 zu AM 464/68 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "Der Preishammer schlägt alles!" zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Die Marke zeigt neben diesem Slogan die bildliche Darstellung einer Faust mit einem Hammer; ihr Warenverzeichnis umfaßt (u.a.) Beleuchtungs-, Beheizungs-, Koch-, Trocken- und Lüftungsgeräte, Heizstrahler, Kühlschränke, Kühltruhen, Tiefkühltruhen, Herde und Öfen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Geographische Bezeichnungen sind zwar nicht absolut schutzunfähig; es fehlt ihnen aber im allgemeinen die zur Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erforderliche Unterscheidungskraft. Sie sind nur schutzfähig, soweit sie Verkehrsgeltung genießen, die angesprochenen Verkehrskreise also in ihnen einen eindeutigen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblicken. Da aber an solchen rein beschreibenden Wörtern ein ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die auf den Sitz oder den Wirkungsbereich eines Unternehmens hindeutende geographische Bezeichnung "Oberösterreichische (Oberösterreichisches)" besitzt für sich allein keinerlei Unterscheidungskraft. (Hier: "OBERÖSTERREICHISCHES LANDESREISEBÜRO" nicht verwechselbar mit "das Oberösterreichische Raiffeisen-Reisen"). Entscheidungstexte 4 Ob 19/88 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt für ihr Reisebüro in Linz seit mehr als 25 Jahren die Firma "O*** L***". Der beklagte Verein ("W***- und G***") tritt in Linz und in zwölf weiteren Filialen in Oberösterreich unter der Bezeichnung "das Oberösterreichische Raiffeisen-Reisen" auf. Er verwendet diese besondere Unternehmensbezeichnung in der Form, daß die Worte "das Ober österreichische" über zwei Zeilen getrennt geschrieben und hervorgehoben und die Worte "Raiffeisen-Reisen" in einer we... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §1 D3cUWG §2 D6UWG §9 B5
Rechtssatz: Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war auf Grund des Vertriebs- und Vertretungsvertrages vom 1. Jänner 1986 (Beilage 1) "Generalvertreter" (Vertragshändler mit Gebietsschutz für Steiermark und Kärnten) der H*** Sanitärinstallationen- und Wohnungsverbesserungsgesellschaft m.b.H. in Wien (im folgenden kurz: Firma H***); diese erzeugt und vertreibt unter der Marke "Sani-Zelle" vorgefertigte "Badezellen" (Fertigbäder), die in wenigen Stunden in bestehende Räume eingebaut werden können. Der Vert... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Bezeichnungen "Easy-Rider" und "Easy-Walker" sind nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 343/86 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 4 Ob 343/86 Veröff: MR 1988,23 = WBl 1988,122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066593 Dokumentnu... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch der Beklagte vertreiben "technische Betriebsinformationsanlagen mit Sponsorflächen" für Seilbahnen; ihre Produkte sind Informationstafeln. Zum Zweck der Werbung für seine Betriebsinformationsanlagen hat der Kläger Prospekte mit graphischer Darstellung und beschreibendem Text geschaffen. Der Beklagte verwendet Werbeprospekte, bei denen die graphische Darstellung der technischen Betriebsinformationsanlage sowie der Aufbau des Textes exakt den P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr. 104.332 "Easy Rider" und der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 104.358, welche gleichfalls von den Worten "Easy Rider" beherrscht wird; beide Marken sind für Leder und Lederimitationen und daraus hergestellte Waren, nämlich Damen- und Herrentaschen, Portefeuilles, Portemonnaise, Reise- und Handkoffer, Einkaufstaschen, Gepäcktaschen, Bade- Strand- und Sporttaschen, Aktentaschen, Toilettetasch... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: "CARSONICS" und "CARSOUND" verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 395/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 4 Ob 395/87 Veröff: MR 1988,59 = ÖBl 1989,52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066594 Dokumentnummer JJR_19871130_OGH0002_00... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3cUWG §9 B6
Rechtssatz: Die Ankündigung eines Gewerbetreibenden, daß er keine Lockvogelangebote und Aktionen mache, sondern Dauertiefpreise biete, ist einer Monopolisierung überhaupt nicht zugänglich, weil der einschlägige Geschäftsverkehr darauf angewiesen ist, diese Worte in seiner Werbung zu verwenden. Schutz könnte nur eine eigenartige Formulierung genießen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §1 D3aUWG §9 B5UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Beim Ähnlichkeitsvergleich nach § 9 Abs 3 UWG ist die Marke des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form des Klägers in der im Register eingetragenen, allein geschützten Form dem konkurrierenden Zeichen des Beklagten gegenüberzustellen; bei der Prüfung einer Verletzung von Ausstattungsrechten oder des Vorliegens einer sittenwidrigen Nachahmung muß dagegen ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verwendet in Postwurfsendungen, mit denen sie für ihre Lebensmittelsupermärkte, darunter auch einen in Bleiburg, wirbt, seit mindestens zwei Jahren den Werbeslogan: "Ein paar Lockvogelangebote machen noch keinen günstigen Einkauf - daher: KEINE A*** sondern Dauertiefpreise z.B." Die Postwurfsendungen werden von allen Filialen der klagenden Partei österreichweit einmal im Monat ausgesendet. Im Raum Bleiburg sen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Schweizer Kaufmann Julius S*** ist Inhaber der internationalen Marken Nr. 216.415 (Priorität vom 7. November 1958) und Nr. 475.333 (Priorität vom 28. September 1982). Diese Wort-Bild-Marken haben folgendes Aussehen: a) Nr. 216.415 b) Nr. 475.333 nicht darstellbar Während die erstgenannte Marke in der Warenklasse 5 für "Desodorisant" (= Desodorierungsmittel) geschützt ist, umfaßt das Warenverzeichnis der zweiten Marke in derselben ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung", die in Oberösterreich in Form einer Mutationsausgabe unter der Bezeichnung "Oberösterreich-Krone" erscheint. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin verschiedener Regional- und Bezirkswochenzeitungen, nämlich der "Kremstaler Rundschau", der "Mühlviertler Nachrichten", der "Rieder Volkszeitung", des "Vöcklabrucker Wochenspiegels", der "Welser Zeitung" und der "Neuen Warte am Inn"; die Zweitbeklagte is... mehr lesen...
Begründung: Der Kaufmann Franz Josef K*** gründete im Jahre 1780 am Standort Linz, Dametzstraße 1-7/Graben 11, den Betrieb einer Gerberei. Im Jahr 1862 wurde die Firma "Fr. Jos. K***'S SÖHNE, Lederhandlung" registriert. Diese betrieb den Handel mit Leder-, Sattler- und Schuhmacherbedarf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Handelsprogramm des Unternehmens erweitert. Im Jahr 1969 wurde die Firma auf "Fr. Jos. K***'S Söhne, Groß- und Einzelhandel" geändert. Nunmehr wird das Unterne... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit an dem Markenbestandteil "2000" kann nicht anerkannt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 400/86 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 4 Ob 400/86 Veröff: WBl 1987,246 4 Ob 1033/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 1033/95 Ähnlich; Beisatz: Hier: Am Namen ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Mineralölprodukte, darunter Heizöl Leicht. Für dieses verwendet sie seit Anfang 1983 die massiv beworbene Bezeichnung "Heizöl Leicht Schwechat 2000". Sie ist Inhaberin der beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortbildmarke Nr. 102034 mit Priorität vom 11. November 1982 für die Klassen 4 (Heizöl) und 39 (Transport und Lagerung von Heizöl). Das Markenbild zeigt einen rechteckigen (Flaschen-)Anhänger mit einem weißen, schrägen Q... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: HOGAST und HOGAT sind verwechslungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 401/86 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 401/86 Veröff: ÖBl 1988,23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0079498 Dokumentnummer JJR_19870505_OGH0002_0040OB00401_8600000_002 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Wesentlich für die Kennzeichnungskraft ist die aus einer Kombination nicht unmittelbar erkennbarer Abkürzungen neugeschaffene Wortbildung, bei welcher es sich keineswegs um ein Wort der Umgangssprache oder um eine bloße Herkunftsbezeichnung, Gattungsbezeichnung oder Beschaffenheitsbezeichnung handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 401/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist seit 15. September 1980 als "H*** Handelsgesellschaft mbH" im Handelsregister, die Zweitklägerin seit 18. März 1977 als "Hogast Einkaufsgenossenschaft für das Hotel- und Gastgewerbe registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" im Genossenschaftsregister, jeweils des Landesgerichtes Salzburg, eingetragen. Die Zweitklägerin ist überdies Inhaberin der registrierten Wortmarke Nr. 98097 "H***" mit der Priorität vom 10. Juni 1981. Das W... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben, ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Becora" verwechselbar ähnlich mit "Becopa". Entscheidungstexte 4 Ob 309/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 4 Ob 309/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066589 Dokumentnummer JJR_19870324_OGH0002_0040OB00309_8700000_001 mehr lesen...