Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Bei Unternehmen der gleichen oder einen ähnlichen Branche werden ähnliche Bezeichnungen eher zur Irreführung des Publikums und damit zu Verwechslungen zweier Unternehmen führen, als wenn sich Unternehmen mit wirtschaftlich weit voneinander entfernten Arbeitsgebieten gegenüberstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079174Dokumentnummer
JJR_19790710_OGH0002_0040OB00363_7900000_003