Norm
MSchG §1Rechtssatz
Sind in einer kombinierten Marke auch Bestandteile enthalten, die für sich allein mangels Kennzeichnungskraft nicht registrierungsfähig wären und für die auch keine Verkehrsgeltung erlangt wurde, so kann der alleinige Gebrauch dieser Bestandteile durch einen Dritten keinen Eingriff in das geschützte Markenrecht bedeuten ("Pferde - Boutique").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066817Dokumentnummer
JJR_19781121_OGH0002_0040OB00395_7800000_002