Norm: UWG §9 B6UWG §9 C2UWG §9 C5
Rechtssatz: Im Fall der Kollision eines Markenrechts mit einem nicht registrierten Zeichen für die gleiche Ware hat letzteres dann Priorität, wenn es vor der Eintragung der Marke Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Schutz ist aber örtlich auf jenes Gebiet beschränkt, in dem es Verkehrsgeltung genießt - "Egger-Bier". Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entsch... mehr lesen...
Norm: MSchG §31UWG §9 B5UWG §9 C5
Rechtssatz: Bei einer bloß örtlich beschränkten Verkehrsgeltung besteht nach herrschender Anschauung der Markenbehörden kein Löschungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 309/82 Veröff: SZ 55/43 = ÖBl 1982,128 = GRURInt 1983,308 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: HGB §17 Abs1MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Sind zwei Marken für die gleiche Ware registriert, entscheidet die Priorität; dass die Marke mit schlechterer Priorität bereits früher einmal mit besserer Priorität registriert war und nur aus formellen Gründen gelöscht wurde, ändert daran nichts - "Egger-Bier". Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4
Rechtssatz: Eine Bezeichnung mit Namensfunktion muß, um als Geschäftsbezeichnung nach § 9 UWG geschützt zu werden, im geschäftlichen Verkehr durch tatsächlichen Gebrauch in Erscheinung treten. Der Schutz der Geschäftsbezeichnung kann räumlich begrenzt sein, wenn sie auf Grund ihres Wirkungsbereiches nur in Verbindung mit einem bestimmten Ort im Verkehr bekannt ist oder in den Verkehr dringt (hier: Handel mit Naturblumen - "Blume... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C5
Rechtssatz: Wird der Geschäftsbetrieb mit allen Aktiven und Passiven übernommen, geht auch das Recht zum Gebrauch der Geschäftsbezeichnung über; für die Frage der Priorität ist daher die Gesamtheit des Gebrauchs maßgeblich. Entscheidungstexte 4 Ob 306/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 4 Ob 306/82 Beisatz: Blumenland (T1) Veröff: ÖBl 1982,74 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs2UWG §2 A4UWG §2 D2UWG §9 B6UWG §9 C2UWG §9 F5
Rechtssatz: Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fass... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine Unterlassungsklage wegen Verletzung eines Markenrechtes kann nicht auf das MSchG, sondern nur auf den § 9 UWG gestützt werden (so schon 4 Ob 333/70, ÖBl 1971,21). Entscheidungstexte 4 Ob 367/81 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 4 Ob 367/81 4 Ob 390/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 4 O... mehr lesen...
Die seit dem 19. Feber 1980 im Handelsregister Wien protokollierte Klägerin "EURO-TV-PRODUCTION Gesellschaft m. b. H." befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Magnetaufzeichnungen für Fernsehtechnik. Geschäftsführer der Beklagten wie auch der Werner P GesmbH ist Werner P; zu seinen Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-) Priorität vom 31. Jänner 1980 und dem Beginn der Schutzdauer am 5. Mai 1980 die Wortbildmarke Nr. 93 861 "EURO TV PRODUCTION"... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C4a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Wortes ist auf die Anschauung des inländischen Geschäftsverkehrs abzustellen ("Tabasco"). Entscheidungstexte 4 Ob 323/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 4 Ob 323/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066738 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 B6UWG §9 C5
Rechtssatz: Die Führung einer Geschäftsbezeichnung setzt die Ausübung des betreffenden Gewerbebetriebes, den Bestand eines (lebenden) Unternehmens, voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 408/80 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 4 Ob 408/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079... mehr lesen...
Norm: HGB §18UWG §2 D5UWG §2 D2UWG §2 D8UWG §9 F2UWG §30 Abs1
Rechtssatz: Der Gebrauch einer gewählten Firma darf nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen; das gilt auch dann, wenn die beanstandete Firma im Handelsregister eingetragen ist (so bereits bei Verstößen nach § 9 UWG ÖBl 1979,45; ÖBl 1976,45 ua; bei Verstößen gegen § 2 UWG SZ 41/15 ua). Hier Verstoß gegen § 30 Abs 1 UWG durch den Gebrauch der im Handelsregister eingetr... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Musikkapelle, im geschäftlichen Verkehr eine Bezeichnung zu wählen, die sich deutlich von der Bezeichnung "Hochmeister und Deutschmeister" unterscheidet und in der die Worte "Hochmeister und Deutschmeister" nicht verkommen, liegt hierin eine Abgrenzungsvereinbarung mit wettbewerbsregelnden Charakter; die Bezeichnung als "Deutschmeister" auch in Verbindung mit den Zusätzen "Wiener", "Kapelle" u... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CUWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortverbindung "Jugend und Volk" hat Namensfunktion und Kennzeichnungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 308/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 4 Ob 308/81 ÖBl 1981,128 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009378 Dokumentnummer JJR_19810217_... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 F3
Rechtssatz: Ist "TÜV" als Dienstleistungsmarke registriert, ist im Sicherungsverfahren vom aufrechten Markenschutz auszugehen, da die Frage, ob es sich bei der Bezeichnung "TÜV" um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung für eine bestimmte Gattung von Dienstleistungen (technische Überwachungsvereine) handelt, von der Verkehrsauffassung abhängt, die hier, wo es um einen ganz speziellen Sprachgebrauch von Fachkreisen geht... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Zwischen TÜV und TÜV Wien und TÜV Österreich jedenfalls Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn. Entscheidungstexte 4 Ob 401/80 Entscheidungstext OGH 20.01.1981 4 Ob 401/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079175 Dokumentnummer JJR_19810120_OGH0002_004... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §4 Abs1 Z3UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, welche Bezeichnungen absolut schutzunfähig sind und welchen bei Verkehrsgeltung eine Schutzfähigkeit nach § 9 Abs 3 UWG zukommt, müssen dieselben Kriterien herangezogen werden, welche nach dem MSchG für die Frage entscheidend sind, in welchen Fällen bei Verkehrsgeltung eine Registrierung als Marke möglich ist. Absolut schutzunfähig auch nach Wettbewerbsrecht sind dahe... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: FISBA - FIBA verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 400/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 4 Ob 400/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079056 Dokumentnummer JJR_19810113_OGH0002_0040OB00400_8000000_001 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Das Wort "Rustikal" kann bei Verkehrsgeltung zur Kennzeichnung von Holzlasuren Schutzfähigkeit erlangen. Entscheidungstexte 4 Ob 375/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 4 Ob 375/80 Beisatz: Rustikal-Rusticana (T1) Veröff: SZ 54/1 = ÖBl 1981,106 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CMSchG §4UWG §9 C1UWG §9 C3aUWG §9 C3c
Rechtssatz: Der Wortverbindung "Korbstudio" kommt äußerst geringe Unterscheidungskraft zu, sodaß ein allfälliger Schutz nach § 9 Abs. 1 oder 3 UWG oder § 43 ABGB auf den Verkehr mit gleichen oder wenigstens gleichartigen Waren beschränkt bleiben muß. Daher kann auch bei Verwechlungsgefahr die - der Wahrheit entsprechende - Bezeichnung "Korbstudio" nicht verboten werden, da die beiderseits ve... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: "Rustikal" - "Rustikana" für gleiche Warengattung verwechselbar ähnlich (hier Holzlasuren). Entscheidungstexte 4 Ob 375/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 4 Ob 375/80 Veröff: SZ 54/1 = ÖBl 1981,106 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079322 Dokumentnum... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte zur Sicherung ihres im wesentlichen gleichlautenden, unter Punkt 1 der Klage geltend gemachten Anspruches, der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung für die Dauer des Rechtsstreites zu verbieten, Holzimprägnierungsmittel unter dem Namen "Rustikana" anzubieten oder zu vertreiben. Sie selbst vertreibe seit Jahren derartige Imprägnierungsmittel unter dem Produktnamen "Rustikal" der beim interessierten Publikum Verkehrsgeltung besitze. Der langjährige Geschäfts... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C2UWG §9 C5
Rechtssatz: Wird das Wort "Pelzparadies" bereits (lange) vor dem Prioritätszeitpunkt der mit jenem Wort identischen Marke der beklagten Partei als Etablissementbezeichnung benützt, entscheidet in diesem Kollisionsfall allein der Grundsatz der Priorität; ein Verkehrsgeltungsnachweis wäre nur bei Fehlen der Unterscheidungskraft des als Etablissementbezeichnung dienenden Wortes erforderlich. En... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Bezeichnung "Pelzparadies" kommt Unterscheidungskraft zu. Entscheidungstexte 4 Ob 329/80 Entscheidungstext OGH 17.06.1980 4 Ob 329/80 Veröff: ÖBl 1980,134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0079121 Dokumentnummer JJR_19800617_OGH0002_0040OB00329_8... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Kann der Geschäftsverkehr auf Grund der nahen wirtschaftlichen Zusammenhänge zweier Waren auf ihre gemeinsame Herkunft schließen, ist Warengleichartigkeit gegeben. Als Kriterien der Warengleichartigkeit kommen insbesondere in Betracht: ähnliche Zusammensetzung oder Beschaffenheit der Ware, Übereinstimmung von Herstellungsart oder Ort und ähnlicher Verwendungszweck. Auf ist eine Gleichartigkeit dann anzunehmen, wenn ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Daß die Waren regelmäßig in demselben Geschäft geführt werden, ist für sich allein betrachtet, für die Gleichartigkeit nicht ausschlaggebend, da man den Maßstab etwa von Großkaufhäusern, aber auch von kleineren Geschäften, in denen die verschiedensten Waren zu erhalten sind, ausschalten muß. Wenn der Käufer Waren in solchen Geschäften erhält, wird er nämlich damit noch nicht die Vorstellung verbinden, sie stammten a... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Eine für Möbel und bestimmte Einrichtungsgegenstände erworbene Marke ist nicht auf Fliesen anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 334/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 334/80 Veröff: ÖBl 1981,132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0079098 Dokumentnumme... mehr lesen...
Die klagende Partei befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken; darunter befindet sich die auch in Österreich vertriebene Tabasco-Gewürzsoße. Die beklagte Partei führt mehrere Restaurants im Stadtgebiet von I; eines davon führt die Etablissementbezeichnung "Tabasco". Die klagende Partei begehrt zur Sicherung ihres mit gleichlautender Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten,... mehr lesen...
Norm: MSchG §12UWG §9 B6UWG §9 C2UWG §9 C5
Rechtssatz: Im Falle einer Kollision zwischen dem Recht an einer Etablissementbezeichnung (oder an einem Namensrecht oder Firmenrecht) mit einem Markenrecht entscheidet die Priorität. Das jüngere, erst durch Registrierung begründete Markenrecht muss sich daher eine Einschränkung durch das ältere, stärkere Recht an der Führung einer Etablissementbezeichnung gefallen lassen ("Tabasco"). ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Die Höhe des Marktanteiles eines Unternehmens sagt über die Herkunftsvorstellungen, die die beteiligten Kreise an eine (hier: für eine bestimmte Kaffeesorte) verwendete Verpackung knüpfen, nichts aus. Entscheidungstexte 4 Ob 323/80 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 323/80 4 Ob 391/80 Entscheidungste... mehr lesen...