Norm: MSchG §4 Abs1 Z2MSchG §14UWG §9 C3a
Rechtssatz: Schutzunfähige oder schwache Teile tragen im allgemeinen, wenn überhaupt, so nur wenig zum Gesamteindruck des Zeichens bei; schon relativ geringe Abweichungen in den restlichen Bestandteilen reichen infolgedessen in der Regel aus, um die Gefahr von Verwechslungen zu beseitigen. Entscheidungstexte 4 Ob 334/74 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §14UWG §9 C3aUWG §9 C3c
Rechtssatz: Beim Ähnlichkeitsvergleich bei Arzneimitteln oder anderen pharmazeutischen oder chemischen Produkten weiß das Publikum, daß gerade in dieser Branche Warenzeichen vielfach so gebildet werden, daß einer beschreibenden oder überhaupt im freien Verkehr befindlichen Warenbezeichnungen eine - häufig lateinisch oder griechisch klingende - Endung - angehängt wird; es hat sich daran gewöhnt, solchen h... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Pregnex, mit Pregtest, Pregnyl, Pregnosticon nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 334/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 334/74 Veröff: SZ 47/103 = ÖBl 1975,114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079260 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) ist Inhaberin nachstehender, auch in Österreich geschützter internationaler Marken: a) Nr. 261.675 "Pregtest" für Medikamente und pharmazeutische Produkte für Menschen und Tiere (Klasse 5), Priorität vom 7. November 1962 (Beilage B); b) Nr. 192013 "Pregnyl" für pharmazeutische Produkte mit gonadotroper Wirkung (Klasse 5), Priorität vom 4. Dezember 1936 (Beilage C);, c) Nr. 236.073 "Pregnosticon" für chemische Produkte für wis... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2UWG §9 B2UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Da es bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr immer auf den Gesamteindruck der beiden einander gegenüberstehenden Bezeichnungen ankommt, können Zusätze, die einem fremden Unternehmenskennzeichen beigefügt werden, die Gefahr von Verwechslungen nur dann beseitigen, wenn sie dem Zeichen eine ganz andere Eigenart geben. Das Hinzufügen des Namens, des Wohnortes, der Gesellschaftsfor... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C1
Rechtssatz: Firmenschlagwort "Wiener Emailmanufaktur" an sich keine Kennzeichnungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 322/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 4 Ob 322/74 Veröff: ÖBl 1974,139 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078826 Dokumentnummer JJR_197405... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5UWG §9 F3
Rechtssatz: Der Schutz eines Zeichens durch das MSchG dient im Interesse des Markeninhabers und der Allgemeinheit dem Schutz der Herkunftsfunktion und der damit verbundenen Vertrauensfunktion. Diese Funktion wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass rechtmäßig gekennzeichnete und in den Verkehr gebrachte Ware weiter vertrieben wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5
Rechtssatz: Wird Originalware unter unveränderter Verwendung der vom Hersteller dafür befugter Weise benützten Marke weitervertrieben, liegt mangels Verwechslungsgefahr keine gegen § 9 UWG verstoßende Verwendung der Marke vor. Entscheidungstexte 4 Ob 301/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 301/74 Beisatz: Lanvin (T1) Veröff: SZ 47/15 = ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 F3
Rechtssatz: Hängt die Eintragungsfähigkeit der Marke ausschließlich von rechtlichen Erwägungen ab, dann ist insoweit eine Bindung des Zivilrichters an die zu Unrecht erfolgte Registrierung einer Marke - unter welchen Voraussetzungen immer - ausgeschlossen. Immer dann aber, wenn die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke auch die vorherige Lösung einer Tatfrage voraussetzt, ist die Markenregistrierung jedenfalls ein echter p... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §2 D11UWG §9 B5
Rechtssatz: Wettbewerbswidrig im Sinne des § 2 UWG könnte sein, wenn der unrichtige Anschein erweckt wird, das Unternehmen, das eine bestimmte Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet, sei ein vom Markeninhaber oder einem Rechtsnehmer ausgewähltes Geschäft, über welches der Detailverkauf der Markenware im Rahmen der dafür aufgebauten Organisation abgewickelt wird (Lanvin Parfums). Entscheid... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet unter anderem, daß die beklagte Partei einzelne Produkte der Klägerin (Parfumerie-Markenartikel) vertreibe und dafür insbesondere in periodischen Druckschriften werbe. Dabei benütze sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbezeichnung und der Überschrift "Feinkosmetik-Shop" die für die klagende Partei geschützte Wortbildmarke in verwechslungsfähiger Weise und verstoße damit gegen § 9 UWG. Die beklagte Partei verschaffe sich auf diese Weise die mit dem Vertr... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 B5
Rechtssatz: Durch den Verkauf der mit der Marke versehenen Waren ist das Markenrecht des Berechtigten erschöpft, so dass es dem Käufer unter diesem Gesichtspunkt nicht verwehrt werden kann, die Ware mit der Markenbezeichnung gewerblich weiterzuverwerten. Entscheidungstexte 4 Ob 343/73 Entscheidungstext OGH 04.01.1974 4 Ob 343/73 Beisatz: Semperit - Sch... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBUWG §9 C2UWG §24
Rechtssatz: Zwar wird regelmäßig die behauptete Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens im Sinne § 9 Abs 3 UWG durch Vorlage eines entsprechenden Handelskammergutachtens oder eines sonstigen Sachverständigengutachtens bescheinigt, doch kann auch Vernehmung von Auskunftspersonen oder Parteien als Beweisanbot ein taugliches Bescheinigungsmittel sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3c
Rechtssatz: Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 9 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 342/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 4 Ob 342/73 Veröff: ÖBl 1974,85 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die in einem Verkaufsprogramm verwendete Warenbezeichnung "Exotic" ist mit dem Firmenschlagwort "Exotique" eines anderen Mitwerbers verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 342/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 4 Ob 342/73 Veröff: ÖBl 1974,85 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3MSchG §4 Abs2UWG §9 B6
Rechtssatz: Zur Feststellung der Verkehrsgeltung, die der selbständige Ausstattungsschutz an einer Farbe oder Farbkombination erfordert, ist mit Rücksicht darauf, dass Farben und Farbverbindungen zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Werbemitteln gehören, ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Für den Zeichenschutz nach § 9 Abs 3 UWG ist immer nur der Gesamteindruck einer Warenausstattung maßgebend, nicht aber eine zergliedernde Betrachtung ihrer einzelnen Bestandteile. Der Durchschnittskäufer, welcher ja die einander ähnlichen Bezeichnungen so gut wie niemals gleichzeitig nebeneinander sieht, sondern immer nur den Eindruck des später wahrgenommenen Zeichens mit einem mehr oder weniger blassen Erinnerungs... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C2
Rechtssatz: Die Farbe einer Ware, ihre Verpackung oder ihres sonstigen Zubehörs (insbesondere auch die Verwendung mehrerer Farben (Farbkombination), kann in ihrer konkreten Erscheinungsform als Ausstattung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG geschützt sein, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen für die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt hat (Aral-Blau-Weiß). ... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §9 B6
Rechtssatz: Der Ausstattungsschutz an Farben oder Farbkombinationen läßt sich nicht durch die Registrierung von Wortmarken erreichen oder erweitern. Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Im Fall einer besonders starken Kennzeichnungskraft ("Hausfarbe") kann nur eine Farbgebung, die sich eindeutig von den geschützten Farbflächen und Farbanordnungen absetzt und dadurch dem Verbraucher einen anderen Farbeindruck vermittelt, die Verwechslungsgefahr ausschließen (Aral-Blau-Weiß). Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Nur die - durch die Konturen, die graphische Anordnung, den Farbton, die Farbfläche oder die Farbaufteilung individualisierte - Einheit von Farbe und Form ist schutzfähig (Aral-Blau-Weiß). Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Eine Farbe oder Farbkombination kann als Ausstattung im Sinne des § 9 UWG nicht in abstracto geschützt werden, sondern nur in der konkreten Erscheinungsform, in der sie für eine Ware verwendet wird, um diese von gleichartigen Waren anderer zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 335/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73 Veröff: ÖBl 1974,3... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2UWG §9 F2
Rechtssatz: Verbot der Benützung des Familiennamens des Beklagten als Firmenschlagwort ohne Zusatz des gleich groß gedruckten Vornamens zur Vermeidung von Verwechslungen mit der prioritätsälteren, einen gleichlautenden Familiennamen enthaltenden Firma des Klägers (Kallinger). Entscheidungstexte 4 Ob 333/73 Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 333/73 Ve... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 F2
Rechtssatz: Entscheidend für die Beurteilung, ob die prioritätsjüngere, registrierte Firma, verwechselbar ist, ist der Gesamteindruck, nicht etwa eine zergliedernde Betrachtung der einzelnen Wortbestandteile, sowie die Tatsache, daß der Durchschnittskäufer die einander ähnlichen Bezeichnungen fast niemals gleichzeitig wahrnimmt, sondern nur mehr oder weniger verschwommene Erinnerungsbilder miteinander vergleic... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 F2
Rechtssatz: Hat sich eine Verwechslung der Firmen durch die Post ergeben, also einen Betrieb, der der Bezeichnung des Empfängers mehr Augenmerk schenkt, als der durchschnittlichen Käufer, so deutet dies auf das Bestehen der Verwechslungsgefahr hin (SZ 27/287). Entscheidungstexte 4 Ob 312/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 4 Ob 312/73 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Venyl-Salbe Itting" verwechselbar ähnlich mit der für Heilmittel und chemische Produkte für die Medizin und Hygiene registrierten Wortmarke "Venyl". Hiebei kommt es für den Schutz der Marke "Venyl" nicht darauf an, wie sie im Verkehr tatsächlich verwendet wird, sondern wie sie nach der Registrierung verwendet werden könnte (SZ 25/210). Entscheidungstexte 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Ein Firmenbestandteil, der für sich allein oder im Zusammenhang mit Zusätzen, die bei seinem Gebrauch verwendet werden, eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen und dessen Inhaber hinweist, genießt auch ohne besondere Verkehrsgeltung ebenso den Schutz des § 9 Abs 1 UWG wie ein an sich schon unterscheidungskräftiger Firmenbestandteil. Entscheidungstexte 4 Ob 340/7... mehr lesen...
Norm: UWG §9 A
Rechtssatz: Eine Wettbewerbsabsicht desjenigen, der den Gebrauch eines fremden Zeichens in Anspruch nimmt, ist ebensowenig erforderlich wie eine Sittenwidrigkeit seines Handelns. Entscheidungstexte 4 Ob 340/72 Entscheidungstext OGH 03.10.1972 4 Ob 340/72 Veröff: ÖBl 1973,133 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Ausreichende Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "Tabac Cosmetic" für ein mit dem Vertrieb von Parfümeriewaren befaßtes Unternehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 328/72 Entscheidungstext OGH 11.07.1972 4 Ob 328/72 Veröff: ÖBl 1973,41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0079044 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 C4b
Rechtssatz: § 9 UWG regelt nur die Befugnis zur Führung einer Bezeichnung zwischen den streitenden Parteien auf Grund der zwischen ihnen bestehenden Beziehungen. Einwände aus dem absoluten oder relativen Recht eines Dritten - also insbesonders die Behauptung, der Kläger führe seine Bezeichnung einem Dritten gegenüber unbefugt - müssen daher unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...