RS UVS Wien 1995/11/02 02/11/64/95

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Veröffentlicht am 02.11.1995
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Rechtssatz

Die Zurückweisung einer Beschwerde kann gem § 67d AVG ohne Anberaumung einer öffentl mündl Verhandlung ergehen. Eine meldebehördlich veranlaßte amtliche Abmeldung ist einer Anfechtung als Maßnahmen-Beschwerde vor dem UVS nicht zugänglich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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