RS UVS Wien 1995/08/01 02/11/25/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.08.1995
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Eingestellt durch VwGH Rechtssatz

Die Befragung von einem Häftling durch Botschaftsangehörige ist keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.

Schlagworte
Hausordnung für Schubhaft
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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