1.1. Die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt richtet sich gegen eine Amtshandlung der BH im Zuge der Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes (§ 6 Abs. 5). Eines ihrer Organe habe am Nachmittag des 13.09.2010 sein Büro in BS, ***, im Beisein zweier Polizisten aufgesucht und wollte dort nachschauen, ob Rundfunk- bzw. Fernsehanlagen betrieben werden. Er sei aufgefordert worden, den Zutritt zu ermöglichen. Er habe ihn verweigert und in... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bloße Verlangen der BH, ein Büro zu betreten, um im Rahmen von Ermittlungen betreffend die Rundfunkgebührenpflicht nachzuschauen, ob dort ein Fernseher betrieben wird, ist mangels Befolgungsanspruch keine Maßnahme, die mit Beschwerde nach § 67a Z 2 AVG bekämpft werden kann. SW-Maßnahmenbeschwerde, Zulässig, bloße Aufforderung, Zutritt zu gewähren, Befolgungsanspruch Zuletzt aktualisiert am 10.02.2011 mehr lesen...
Mit der gegenständlichen Beschwerde vom 21.05.2010 wurde wie aus dem Vorspruch ersichtlich beantragt und im Wesentlichen vorgebracht: Die Abschiebung habe nach Ansicht der Beschwerdeführerin im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Eisenstadt ihren Ausgang genommen, sodass angenommen werde, der UVS Burgenland sei zur Behandlung dieser Maßnahmebeschwerde zuständig. Sicherheitshalber werde eine inhaltsgleiche Beschwerde auch vor dem UVS Niederösterreich erhoben. Bei der Abschiebung selbst sei die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 6 Abs 4 FPG richtet sich die örtliche Zuständigkeit zur Abschiebung nach dem Aufenthalt der Fremden. Für die fremdenpolizeiliche Maßnahme der ?Abschiebung?, die zu unterscheiden ist von der Maßnahme der ?Verhängung der Schubhaft?, wäre aufgrund des tatsächlichen Aufenthaltes der Fremden in Schubhaft im Sprengel der Bundespolizeidirektion Eisenstadt, diese zuständig gewesen. Die tatsächliche Übergabe der Beschwerdeführerin nach der Landung des Flugzeuges in Lagos an die... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antrag auf eine Verfügung der unverzüglichen Rückstellung der beschlagnahmten Tiere an die Eigentümer war als unzulässig zurückzuweisen. Gegenstand einer Entscheidung über eine Beschwerde nach § 67a Z 2 AVG ist lediglich die Feststellung, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Zuletzt aktualisiert am 24.11.2008 mehr lesen...
1. In der Beschwerde vom 5.8.2008 wird vorgebracht, der mj Beschwerdeführer besuche die Hauptschule in D. ?Baumgarten?. Am Vormittag des 24.6.2008 hätten zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei D. den Beschwerdeführer aus der Klasse entfernt und anschließend eine Befragung vorgenommen. Ein Polizeibeamter sei mit dem Beschwerdeführer alleine zu einem Raum der Schule gegangen, in welchem sich ein anderer Polizeibeamter sowie der Direktor der Schule befunden hätten. Auf dem Weg dorthin sei der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem Einspruch wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 Abs 1 StVO einerseits und den Beschwerden gemäß § 88 SPG andererseits erfolgt nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Sicherheitsorgane eingeschritten sind. Für die Abgrenzung ist von Bedeutung, dass das Strafprozessrecht als das Recht der Aufklärung und Aburteilung von Straftaten und das Sicherheitspolizeirecht als das Recht der Verhinderung künftiger Taten und der Abwehr drohender Schäden verstande... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit einem Einspruch nach § 106 Abs 1 StPO kann nicht nur die Anordnung einer strafprozessionalen Befugnisausübung als solche (einschließlich der Verletzung von Formvorschriften), sondern auch die Art und Weise ihrer Durchführung und zwangsweisen Durchsetzung einschließlich der Verletzung der prozessualen Begleitrechte (zB Beiziehung von Vertrauenspersonen) bekämpft werden. Seit Betreten dieser Einspruchsmöglichkeit können Zwangsakte von Sicherheitsbehörden im Dienste der Straf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Polizeibeamten schritten auf Grund des § 152 StPO ein. Sie hatten auf Grund eines Hinweises den Verdacht, dass konkret der Beschwerdeführer und eine weitere Person eine Sachbeschädigung iS des § 125 StGB begangen hätten, und wollten diesbezügliche Erkundigungen vornehmen. Die gegenständliche Amtshandlung diente somit der Aufklärung einer Straftat. Weiters haben die in der Beschwerde geltend gemachten Rechte des Beschwerdeführers samt subjektivem Anspruch auch eine Grundlage... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist es nicht zu einer formellen Aufhebung bzw Rechtswidrigerklärung der vorläufigen Beschlagnahme der Apparate gekommen, sondern es ist lediglich der Beschwerdegegenstand ?Vorläufige Beschlagnahme? wegen der nachfolgenden bescheidmäßigen Anordnung der endgültigen Beschlagnahme weggefallen. Es wurde daher das Verfahren nicht wegen Klaglosstellung der Beschwerdeführerin, sondern wegen Gegenstandslosigkeit des Verfahrens eingestellt. Dies bedeutet, dass es... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gegenständliche vorläufige Beschlagnahme stellte eine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Da aber die Bezirkshauptmannschaft nach der vorläufigen Beschlagnahme einen Bescheid gemäß § 39 Abs 1 VStG erließ, mit dem die endgültige Beschlagnahme angeordnet wurde, bildet nunmehr dieser Bescheid die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme. Die vorläufige Beschlagnahme ist rechtlich nicht mehr selbständig existent. Es kann daher seit der Erlassung des ... mehr lesen...
1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
Rechtssatz: Der als ?Zeugeneinvernahme? bezeichnete Verwaltungsakt besteht (und erschöpft sich) in der Befragung einer Person, um von ihr Auskünfte betreffend allenfalls strafrechtlich relevante Tatsachen zu erhalten. Dieser Vorgang stellt nach seinem Zweck und Inhalt (?naturgemäß?) keine Maßnahme dar, die in Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt erfolgt. Auch hier ist in keiner Weise die Anwendung von Gewalt (physischer Zwang) oder eine normative Anordnung (Befehl mit unverzüglichem Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 67a AVG entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat u. a. über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes. Die Anfechtung von Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist jedoch nicht zulässig, wenn die Rechtmäßigkeit eines solchen Aktes im Rahmen eines zur Erlassung eines Bescheides... mehr lesen...
Rechtssatz: In Anbetracht der Kompetenzen des Landeshauptmannes ist ihm die Ausübung des Hausrechtes ? hier die Erteilung der Weisung zur Übersiedlung der Beschwerdeführer von einem Amtsgebäude in ein nur unwesentlich entferntes anderes ? in der vorgenommenen Art und Weise zugestanden. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass sich dieses weitere Amtsgebäude im sogenannten ?Regierungsviertel" befindet und es sowohl den Beschwerdeführern als auch Parteien durchaus zumutbar ist, dieses Amtsgebäu... mehr lesen...
Rechtssatz: Begründet der Einschreiter seine Beschwerde damit, dass ein näher bezeichnetes Verwaltungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei (?Das Verfahren der BH A wurde unzureichend kundgemacht und mir wurde bewusst mehrfach die Parteienstellung vorenthalten. Diese Verfahrensmängel, sind der Gegenstand meiner Beschwerde"), so wird vom Einschreiter kein Sachverhalt dargelegt, aus welchem hervorgeht, dass gegen den Einschreiter unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- u... mehr lesen...
Rechtssatz: Verhält sich der Beschwerdeführer aggressiv und wirkt an seiner Identitätsfeststellung nicht mit, gestikuliert laut, stellt nach wiederholten Abmahnungen sein Verhalten nicht ein und konnte sich überdies nicht ausweisen, so konnte der einschreitende Beamte, der die Festnahme aussprach, in vertretbarer Weise davon ausgehen, dass der Festnahmegrund des § 35 Z 1 VStG vorliegt, sodass die Festnahme rechtskonform war. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.4.2005, Zahl: 2005/0... mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt die belangte Behörde bei der Vorlage der Berufung unter Bedachtnahme auf die wesentliche Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens keinen Widerspruch, ist in Anwendung des § 67a Abs. 1 AVG der KUVS iSv § 66 Abs. 4 AVG verhalten, in der Sache selbst zu entscheiden. Schlagworte UVS, Betriebsanlage, Zuständigkeit, Entscheidungsinhalt, Widerspruch, Entscheidung in der Sache selbst mehr lesen...
Mit der gegenständlichen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wurde die am 16.03.2001 ausgesprochene Festnahme des Beschwerdeführers durch ein Organ der Tiroler Bergwacht als rechtswidrig bekämpft. Nach mündlichen Verhandlungen am 21.09.2001 und am 04.02.2002 wurde die Beschwerde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 21.02.2002, Zl uvs-2001/11/049-13, als unbegründet abgewiesen. Zugleich wurde der Antrag des Bes... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 20.05.2003, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol per Fax eingelangt am 20.05.2003 um 19.52 Uhr, und somit eingegangen am 21.05.2003, hat die Antragstellerin die vom Antragsgegner vorgenommene Ausschreibung der textilen Vollversorgung für das a.ö. Bezirkskrankenhaus beantragt und gleichzeitig einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt. Der Inhalt des Nachprüfungsantrages samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wird hier nur i... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist amtsbekannt, dass es sich bei der Antragsgegnerin um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 1 Abs 2 Tiroler Vergabegesetz 2002 handelt. Aufgrund der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Beilage A) steht fest, dass der Antragsgegner die Vergabe der textilen Vollversorgung für das a.ö. Bezirkskrankenhaus im offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben hat. Bei der gegenständlichen Vergabe handelt es sich um einen klassischen Di... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Recht zur vorläufigen Abnahme des Führerscheines beinhaltet auch das Recht, die Kleidung eines Kraftfahrzeuglenkers zu durchsuchen, um ihm den Führerschein auch tatsächlich abzunehmen. Schlagworte Massnahmenbeschwerde, vorläufige Abnahme des Führerscheines mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde ist nur dann berechtigt, wenn nach den Beschwerdebehauptungen ein die Tatbestandsmerkmale des Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG und §§ 67a und 67c AVG umfassender Sachverhalt vorliegt. Voraussetzung für die Rechtswidrigerklärung eines verwaltungsbehördlichen Verhaltens, somit für eine meritorische Entscheidung ist das Vorliegen einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Liegt ein solcher Art qualifiziertes Verh... mehr lesen...
1. Am 29.6.2000, sohin rechtzeitig, brachten die minderjährigen Einschreiter durch ihre von der Kindsmutter und gesetzlichen Vertreterin bevollmächtigten rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gegen die Tötung ihres leiblichen Vaters ein, in welcher sie vorbringen: ?I. Sachverhalt Die BF sind die leiblichen Söhne und gesetzlichen Erben von Imre B, der infolge der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 19.5.2000 um 21 Uhr 30 in Wien, H-Straße verstorben ist. Imre ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Anders als der EGMR, sind die UVS nicht zur umfassenden Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechtskonvention berufen. Selbst wenn die österreichische Rechtslage im Falle der Tötung eines Menschen durch staatliche Organe den Anforderungen des Art 2 iVm Art 13 MRK nicht entspricht, sind die UVS an die Grenzen ihres verfassungsgesetzlichen Auftrags gebunden und können diesen nicht eigenmächtig erweitern. Keine gesetzliche Grundlage für ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Mit einem Rechtsschutzinteresse auf Aufrechterhaltung der familiären Beziehung kann im Todesfall nicht argumentiert werden. Die Rechtmäßigkeit einer Tötung ist ausschließlich an Art 2 MRK zu messen; die Beendigung der persönlichen Beziehungen nach Art 8 ist kein Spezifikum des Falles, sondern Bestandteil der Verletzung des Rechts auf Leben. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 69 Abs1 AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist, und: 1) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2) neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht g... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch das Anlegen von technischen Sperren (Radklammern) gem § 27 Abs 2 GGSt an den LKW des Beförderers, einer Ges.m.b.H., kann der Lenker nicht durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beschwert sein. Er gilt gemäß § 30 Abs 5 GGSt nämlich hinsichtlich der gemäß §§ 27 bis 29 leg cit erlassenen Anordnungen und Bescheide nur als Vertreter des Beförderers, wenn dieser nicht selbst oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter an der Beförde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelungen über die sogenannten Maßnahmenbeschwerden dienen nur der Schließung einer Lücke im Rechtschutzsystem, nicht aber der Eröffnung einer Zweigeleisigkeit für die Verfolgung ein und desselben Rechtes. Was in einem Verwaltungsverfahren ausgetragen werden kann, kann daher nicht Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein. Ergeht gemäß § 8 VVG eine einstweilige Verfügung, liegt der bekämpten Maßnahme ein im ordentlichen Verwaltungsverfahren bekämpfbarer formeller Bescheid ... mehr lesen...