Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes, daß der Beschuldigte ..."gegen den Bescheid der Straferkenntnis Berufung einlegt. Die
Begründung: wird nachgereicht." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes "Ich bin leider nicht Ihrer Ansicht und lege Einspruch gegen Ihre Strafverfügung und Ihre Aufforderungen zur Rechtfertigung ein" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird erstinstanzlich der Einspruch gegen die Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen und geht der Beschuldigte in seiner Berufung dagegen darauf in keinster Weise ein, sondern ersucht lediglich um die Erlassung der Strafe und äußert sich zum Vorbehalt zur verspäteten Einbringung seines Einspruches überhaupt nicht, so enthält eine solche Berufung keinen begründeten Berufungsantrag im Sinne von § 63 Abs 3 AVG und ist dementsprechend nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes ..... "ich erhebe den Bescheid vom 14.6.1995, Akten Zahl 47.775/93.
Begründung: Ich habe den § 4 Abs 5 der Straßenvergehrsordnung 1960, BGBl Nr 159 nicht gesetzes widrieg gehandelt. Hochachtungsvoll." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Der UVS ist nach § 52 a Abs 1 VStG im Rahmen seines Abänderungsrechtes der von ihm rechtskräftig erlassenen Bescheide berechtigt, die mündlich verkündete Abweisung einer (schriftlichen) Berufung in einem Punkte (mangels diesbezüglicher
Begründung: der Berufung) in eine Zurückweisung der Berufung abzuändern, da das Gesetz durch die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 64 VStG im Falle der Belassung der Abweisung offenkundig verletzt worden wäre. Diese Kosten entfallen nämlich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, welcher nach der Bestimmung des § 24 Verwaltungsstrafgesetz - VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anwendbar ist, hat die (schriftliche Berufung) den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die Berufung nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthäl... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezeichnet die Berufung zwar den angefochtenen Bescheid, enthält aber weder einen Berufungsantrag noch ergibt sich aus diesem Schriftstück, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid bekämpft wird, so ist die Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungsschriftsatz des Inhaltes: "Da die BH Feldkirchen eine ausgeprägte Freude am Bestrafen von unschuldigen Bürgern hat, finde ich es für sinnlos, auf weitere Rechtfertigungen einzugehen. Wegen meiner niedrigen Rente und der Sorgepflicht für einen behinderten Sohn ersuche ich um Bestrafung in Mindesthöhe. Mit vorzüglicher Hochachtung" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein begründeter Berufungsantrag nach § 63 Abs 3 AVG (Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG) liegt nicht vor, wenn nur - Einspruch- erhoben und ausgeführt wird: -Ich bin derzeit im polizeilichen Gefangenenhaus-. So ließ diese Berufung keinen Bezug zur bekämpften Entscheidung erkennen und wurde insbesondere nicht ausgeführt, ob sich das Rechtsmittel gegen den Schuldspruch oder nur gegen die Strafhöhe richtet. Schlagworte Kraftfahrgesetz unbegründete Berufung Zurückweisung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungsschriftsatz des Inhaltes: "Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 9.1.1995 wurde über mein Vermögen das Konkursverfahren 41 S 1/95 eröffnet und Dr. X, Rechtsanwalt in Klagenfurt zum Masseverwalter bestellt. Gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion vom 7.3.1995, ST-13032/93 wird fristgerecht Einspruch erhoben. Ich habe die mir zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen. Ich beantrage die Einleitung des ordentlichen Ermittlungsverfahr... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Gegen dieses Straferkenntnis erhebe ich Einspruch, Zahl: 45472/94, 47256/94". ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung des Inhaltes "Gegen dieses Straferkenntnis erhebe ich Einspruch, Zl 45.472/94 und Zl 47.256/94" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Erschöpft sich das Rechtsmittel in dem Hinweis gegen das Straferkenntnis Einspruch zu erheben, so handelt es sich dabei nicht um eine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: "Ich erhebe Einspruch gegen die Strafverfügung der BH A vom 1.2.1995." Unterschrift, ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung gegen ein Straferkenntnis. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Mitteilung des Inhaltes "Einspruch über Strafverfügung 34430/2/94-IX. Ich A teile Ihnen hiermit schriftlich mit, daß ich über die Strafverfügung Einspruch erhebe. Es entspricht nicht den Tatsachen". ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes ..."daß die Darstellung und Gegenäußerung des Bergwächters falsch sei. Als Zeugen könne die Familie X aus Y genannt werden. Es wurden alle Fakten einem Rechtsanwalt übergeben, der diesen Fall weiter behandeln werde ..." ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt die erste Instanz ein verurteilendes Straferkenntnis, beantragt der Beschuldigte Gewährung der Verfahrenshilfe, wird dieser Antrag vom Unabhängigen Verwaltungssenat abgewiesen und wird innerhalb der mit der Zustellung des Bescheides, womit der Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, laufenden Berufungsfrist eine Berufung nicht eingebracht, sondern wird lediglich nach Ablauf der Berufungsfrist eine Mitteilung an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten angebrach... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte innerhalb der Berufungsfrist lediglich den Antrag das "gegenständliche Straferkenntnis aufzuheben" und teilt gleichzeitig mit, ..."daß eine ausführliche Stellungnahme erfolgen werde, nachdem sein bevollmächtigter Vertreter die Unterlagen eingesehen habe ...", was nicht geschah, so handelt es sich dabei nicht um eine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. Überdies ist auch eine angekündigte Nachlieferung der
Begründung: zur Berufung innerhalb der gesetzlichen B... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Eingabe ..."Gegen diesen Bescheid erheben wir fristgerecht Einspruch. Hochachtungsvoll" ... ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungsschriftsatz des Inhaltes ..."Der zur Last gelegte Sachverhalt wird von mir weiter entschieden bestritten. Gleiches gilt für den mir in meiner Darstellung unterstellten Widerspruch. Ihrem Meldungsleger RJ A wurde keine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrzeug HG-DM 200 eingeräumt. Im weiteren verweise ich auf meine Schreiben vom 11.10.1993 und 28.2.1994. Gegen Ihren v.g. Bescheid, der sachlich nicht begründet ist, lege ich hiermit Widerspruch ein." ist keine ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG liegt nicht vor, wenn sich der Berufungswerber mit der Erklärung des Verfalles eines vorläufig beschlagnahmten Laserwarngerätes nach § 17 Abs 3 VStG ausdrücklich einverstanden erklärt und nur die
Begründung: des Bescheides für nicht verständlich hält. Schlagworte Postgesetz unbegründete Berufung Bescheidbegründung Zurückweisung mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Berufungsschriftsatz des Inhaltes "Gegen die am 29.10.1994 erhaltene Straferkenntnis möchte ich somit fristgerecht Berufung erheben. Da ich aber einen längeren Auslandsaufenthalt am Sonntag antreten werde, ich ich gestern die mir auferlegte Strafe in der Höhe von öS 550,-- mit Vorbehalt, um etwaige Maßnahmen Ihrerseits unnotwendig zu machen, einbezahlt." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Darstellung "In umseits bezeichneter Rechtssache ergreift der Einschreiter gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 28.06.1994, GZ: 3/5112/93, das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich und wird der Bescheid in seinem gesamten Umfang bekämpft." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein deutscher Rechtsanwalt hat sich, wenn er einen Mandanten vor österreichischen Gerichten oder Verwaltungsbehörden vertritt, von der Gesetzeslage zu informieren. Daher liegt ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 71 Abs 1 Z 1 AVG (minderes Versehen) nicht vor, wenn der begründete Berufungsantrag trotz des diesbezüglichen ordnungsgemäßen Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung verspätet eingebracht wurde. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Wiedereinsetzungsantrag k... mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt der Beschuldigte in seinem Anbringen weder Bezug auf den das Berufungsverfahren auslösenden Bescheid, noch legt er inhaltlich dar, aus welchen Gründen etwa die Feststellung der belangten Behörde, daß sein Einspruch verspätet eingebracht worden sei, nicht zutreffe, ist die Berufung nicht gesetzmäßig gemäß § 63 Abs 3 AVG ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schriftsatz des Inhaltes: "In der Strafsache gegen X, Aktenzeichen I. Instanz: Bundespolizei Y, St-6876/92-Sa, lege ich namens und im Auftrag meines Mandanten gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Y vom 23.2.1994 - mir zugestellt am 9.3.1994 - Berufung ein, mit dem Antrag, das Straferkenntnis aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die
Begründung: des Berufungsantrages bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Z, Rechtsanwalt" ist keine gesetzmäßig ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG liegt nicht vor, wenn nur ausgeführt wird, daß nicht gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßen wurde, was anhand von Unterlagen bewiesen werden könne, die der Rechtsvertreter übermitteln werde (Absichtserklärung über späteren Begründungsnachtrag). Schlagworte Gewerbeordnung unbegründete Berufung Zurückweisung mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Mitteilung des Inhaltes ... "Sehr geehrte Damen und Herren, kraft dort vorliegender Vollmacht legen wir Berufung ein gegen das Straferkenntnis vom 26.4.1994, hier eingegangen am 2.5.1994, mit der Bitte, uns Akteneinsicht zu gewähren. Die Akten mögen an das Amtsgericht Schwerte versandt werden mit der ausdrücklichen Weisung, daß wir berechtigt sind, diese für drei Tage in unserem Büro einzusehen. Danach werden die Akten umgehend zurückgesandt. Sodann nehmen wir zur Sache St... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Eingabe "Einspruch Ich, X, hatte schon einmal einen Einspruch wegen dieser Sache gemacht. Da ich zu diesem Termin keine Zeit hatte, ich Ihrer Kollegin Bescheid gab und sie sagte mir, sie werde es Ihnen ausrichten. Ich dachte mir, daß ich eine neue Ladung bekomme für eine mündliche Aussprache. Da es aber keine gab, bitte ich Sie um einen neuen Termin wegen dieser Sache." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. Das Gesetz verlangt nämlich nicht nur einen Berufungsantrag s... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Berufungsschriftsatz des Inhaltes: "In der außen bezeichneten Verwaltungsstrafsache teilt der Einschreiter dem Gericht mit, daß Rechtsanwalt Dr. X in Y, der sich gemäß §§ 10 Abs 1 AVG, 30 Abs 2 ZPO auf die erteilte Bevollmächtigung beruft, mit seiner Vertretung beauftagt hat. Der Einschreiter stellt durch seinen ausgewiesenen Verteidiger den Antrag, das Bevollmächtigungsverhältnis für ausgewiesen zu halten und in Hinkunft sämtliche Ladungen, Verfügungen und Zustellungen zu ... mehr lesen...