RS UVS Kärnten 1995/04/03 KUVS-380/1/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Erschöpft sich das Rechtsmittel in dem Hinweis gegen das Straferkenntnis Einspruch zu erheben, so handelt es sich dabei nicht um eine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten