RS UVS Steiermark 1994/11/23 30.2-302/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG liegt nicht vor, wenn sich der Berufungswerber mit der Erklärung des Verfalles eines vorläufig beschlagnahmten Laserwarngerätes nach § 17 Abs 3 VStG ausdrücklich einverstanden erklärt und nur die Begründung des Bescheides für nicht verständlich hält.

Schlagworte
Postgesetz unbegründete Berufung Bescheidbegründung Zurückweisung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten