RS UVS Kärnten 1995/03/21 KUVS-332/1/95

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Rechtssatz

"Ich erhebe Einspruch gegen die Strafverfügung der BH A vom 1.2.1995." Unterschrift, ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung gegen ein Straferkenntnis.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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