Eine Berufung des Inhaltes ..... "ich erhebe den Bescheid vom 14.6.1995, Akten Zahl 47.775/93. Begründung: Ich habe den § 4 Abs 5 der Straßenvergehrsordnung 1960, BGBl Nr 159 nicht gesetzes widrieg gehandelt. Hochachtungsvoll." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.