1 Unbestritten ist, dass das Bezirksgericht Josefstadt mit Beschluss vom 26. Jänner 2017 die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Revisionswerber bewilligte, Gerichtsgebühren nach TP 4 lit. a GGG sowie eine Vollzugsgebühr bestimmte und aussprach, dass die Exekution auch zur Hereinbringung der Gerichts- und Vollzugsgebühren bewilligt werde und die Anordnung sofort vollstreckbar sei. Einem dagegen erhobenen Rekurs wurde nicht stattgegeben. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis... mehr lesen...
1 Im Realteilungsvertrag vom 15. Oktober 2015 vereinbarten die Revisionswerberinnen, Miteigentümerinnen einer Liegeschaft bestehend aus dem Grundstück 928/1 im Ausmaß von insgesamt 7.091 m2, die Realteilung der Liegenschaft in das Grundstück 928/1 im Ausmaß von 4.705 m2 sowie in das Grundstück 928/3 im Ausmaß von 2.386 m2 und die Übernahme dieser Grundstücke in das jeweilige Alleineigentum der Revisionswerberinnen. Laut Punkt III. des Realteilungsvertrages sei der Stichtag für di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0028 B 2. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Es genügt nicht, wenn die Revision im Rahmen der Darstellung der
Gründe: nach § 28 Abs. 3 VwGG ohne konkrete Bezugnahme auf den Revisionsfall die Zulässigkeit nur unter Gebrauch allgemeiner Ausführungen behauptet... mehr lesen...
Index: L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art133 Abs4EinforstungsLG Stmk 1983 §23EinforstungsLG Stmk 1983 §23 Abs1EinforstungsLG Stmk 1983 §41VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallgWWSGG §28 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0101Ra... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0070 B 27. Juli 2017 RS 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs. 3 VwGG geforderten Gründen, aus de... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 5. Jänner 2015 als unbegründet abgewiesen. 2 Weiters wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) vom 23. Jänner 2017 wurde der Antrag des Revisionswerbers, eines ägyptischen Staatsangehörigen, auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mangels Erfüllung der besonderen Erteilungsvoraussetzung gemäß § 64 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgewiesen. 2 Mit dem angefochtenen, am 31. Mai 2017 mündlich verkündeten und am 19. Juni 2017 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis des ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 7. März 2017 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung von § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 Z 1 StVO eine Geldstrafe von EUR 1.600,- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab; eine Revision erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 3 Begründend fü... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Er war auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 1 ernannt und leitete seit dem Jahr 2003 die Postfiliale G. 2 Mit Bescheid vom 12. November 2015 versetzte die Dienstbehörde den Revisionswerber gemäß § 38 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 201... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 27. Dezember 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Anträge der Revisionswerber, beide ukrainische Staatsangehörige, auf internationalen Schutz vollinhaltlich ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und stellte die Zulässigkeit der Abschiebung in die Ukraine fest. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen diese Bescheide g... mehr lesen...
1 Die Erstrevisionswerberin ist die Mutter des minderjährigen Zweitrevisionswerbers. Beide Revisionswerber sind ukrainische Staatsangehörige und stellten am 6. Februar 2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab die Erstrevisionswerberin zusammengefasst an, sie stammten aus dem Gebiet Luhansk; dort herrsche Bürgerkrieg und die russische Armee bombardiere die Stadt. Seit November 2014 hätten wiederholt Männer in Militäruniform die Erstrevisions... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 10. Juli 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 8. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab, erteilt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Antragsteller machte mit Fristsetzungsantrag vom 18. September 2017 geltend, der von ihm gestellte Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) sei vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 26. September 2016 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung von Asyl als auch hinsichtlich der Zuerkennung von subsidiärem Schutz abgewiesen worden. Er habe gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben; die Beschwerde sei am 17. Oktober... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Erstrevisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der Zweitrevisionswerberin zur Last gelegt, die Lohnunterlagen für zwei Arbeitnehmer anlässlich einer Kontrolle der Abgabenbehörde nicht bereitgehalten und dadurch § 7i Abs. 4 Z 1 iVm. § 7d Abs. 1 AVRAG übertreten zu haben. Über ihn wurden gemäß § 7i Abs. 4 AVRAG Geldstrafen von insgesamt EUR 2000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage und 18 Stunden) verhängt und es wurde die Haftun... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht die Säumnisbeschwerde des Revisionswerbers gegen das Amt der Tiroler Landesregierung betreffend die behauptete Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über einen Antrag auf bescheidförmigen Abspruch über "die Ruhendstellung bzw. allfällige Abberufung der Fahrprüfererlaubnis" als unzulässig zurück und sprach aus, dass eine ordentliche Revision nicht zulässig sei. Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, nach einer ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 9. Juli 2011 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet und führte dazu im Wesentlichen aus, von den Taliban und Al Quaida aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für einen amerikanischen Arbeitgeber bedroht worden zu sein. Sein Cousin sei bei einem Angriff der Taliban, bei dem auch der Revisionswerber anwesend gewesen sei, ermordet worden. 2 Mit Bescheid vom 22. März 2016 wies das Bundesamt für... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 26. April 2016, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Dezember 2016 waren dem Revisionswerber mit den Spruchpunkten I, II und III jeweils näher genannte Übertretungen des AVRAG angelastet worden; über ihn wurden deshalb Geldstrafen (Euro 16.000.-- zu I, Euro 4.000.-- zu II und Euro 4.000.-- zu III) sowie jeweils Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Dagegen erhob der anwaltlich vertretene Revisionswerber insofern Beschwerde, als der Bescheid "teilweise angefochten (wurde) und zwa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...