1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im hier maßgeblichen Zeitraum war er im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als Leiter der Abteilung II/1, Ombudsstelle für Nichtraucherinnenschutz, Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak und Alkohol, tätig. 2 Mit Eingabe vom 7. November 2016 beantragte der Revisionswerber die bescheidmäßige Feststellung, dass a) die aus der Nichtgenehmigung einer Auslandsdienstreise betreffend die ... mehr lesen...
1 Die am 29. September 1954 geborene Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Stadt Wien und war zuletzt als Krankenschwester im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien tätig. Aufgrund dieser Tätigkeit erfolgte die besoldungsrechtliche Einstufung der Revisionswerberin in das Schema II K, Verwendungsgruppe K4. Über ihren Antrag wurde die Revisionswerberin mit Wirkung vom 1. März 2015 in den Ruhestand versetzt. 2 Mit Bescheid des Magistra... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 zur Richterin des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich ernannt. Gemäß dem Vorbringen der Revisionswerberin war sie zuvor Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich. Datiert mit 12. Juni 2014 erging folgender Bescheid: "... Sie erhalten zu Spruchpunkt I. vom Präsidenten des Oö. Landesverwaltungsgerichts und zu den Spruchpunkten II. und III. von der Oö. Landesregierung als oberstem Or... mehr lesen...
1 Über Antrag der Revisionswerberin sprach die Dienstbehörde mit Bescheid vom 9. April 2014 über die besoldungsrechtlichen Ansprüche der Revisionswerberin während des Zeitraumes des ihr gewährten Sabbaticals ab (Rahmenzeit: 1. September 2010 bis 31. August 2013, Freistellung: 1. September 2011 bis 31. August 2012). 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde die von der Revisionswerberin dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
1 Der am 24. September 1968 geborene Revisionswerber steht seit seiner (hier gegenständlichen) Ruhestandsversetzung in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Landespolizeidirektion Niederösterreich, Landeskriminalamt, Ermittlungsbereich 10 (Menschenhandel/Schlepperei), wo der Revisionswerber als Bezirksinspektor tätig war. 2 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 22. September 2016 wurde der Revisio... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 16. November 2017 trug das Landesverwaltungsgericht Steiermark - im zweiten Rechtsgang des Beschwerdeverfahrens (vgl. VwGH 30.5.2017, Ra 2016/07/0100) - dem Revisionswerber gemäß § 21a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 auf, einen artesischen Brunnen auf einem bestimmten Grundstück der KG Eggersdorf bis 30. Juni 2018 zu verschließen, wobei verschiedene Anordnungen getroffen wurden. 2 Dabei stützte sich das Verwaltungsgericht maßgebli... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Mitglied der mitbeteiligten Wassergenossenschaft. 2 Er wandte sich - nach erfolglosen Schlichtungsversuchen - mit drei Feststellungsanträgen vom März 2017 an die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (BH) als Wasserrechtsbehörde; darin begehrte er die Feststellung der Unrichtigkeit einer konkreten Beitragsvorschreibung für das Jahr 2016 für die exklusive Nutzung einer gemeinsamen Fläche (Antrag 1), die Feststellung der Kostenpflicht nur für Ins... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 23. Februar 2017 bestätigte das Landesverwaltungsgericht Tirol - durch Abweisung einer Beschwerde der nunmehrigen Revisionswerber - den Bescheid der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde vom 21. September 2016, mit dem ein Antrag der Revisionswerber vom 30. Juni 2016 auf Leistung einer Entschädigungszahlung durch die Gemeinde Virgen (wegen einer behaupteten entschädigungslosen Legalenteignung) wegen Unzuständigkeit der Agrarbehörde als... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht seit 1. Jänner 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde in die Verwendungsgruppe PT 8, Zulagengruppe B ernannt und auf einem Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Code 0801, verwendet. Mit zunächst mündlicher Weisung vom 13. Juni 2014 wurde er dem "Personalreservepool Distribution" zugewiesen. Es handelte sich dabei um eine "Springertätigkeit" im Personalrese... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 24. November 2017 legte das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Revisionswerber im Beschwerdeverfahren zur Last, er habe am 10. Juni 2017 um 21:26 Uhr § 30 Abs. 1 Z 4 Immissionsschutzgesetz-Luft - IG-L in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung des Landeshauptmannes von Tirol dadurch verletzt, dass er die im Sanierungsgebiet auf der A12 - Inntalautobahn und der A13 - Brennerautobahn erlaubte Höchstgeschwi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 11. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1. Juni 2017 wurde dieser Antrag abgewiesen, eine Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen, eine vierzehntägige Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt und festgestellt, dass eine Abschiebung des Rev... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 10. Februar 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag der Revisionswerberin, einer Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo, auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass die Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo zulässig sei, und setzte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest. 2 Die dage... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger aus Kunar, stellte am 7. Dezember 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 2 Mit Bescheid vom 19. Dezember 2014 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidu... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 24. November 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den Antrag mit Bescheid vom 5. Februar 2014 zur Gänze ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass eine Abschiebung nach Indien zulässig sei und erkannte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung ab. Mit Erkenntnis vo... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 12. Jänner 2017 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung von § 52 lit.a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe von EUR 450,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 189 Stunden) verhängt. Der Revisionswerber habe die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens Geschwindigkeitsbeschränkung erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit von 129 km/h (nach Abzug v... mehr lesen...
1 Am 29. November 2017 brachte die Antragstellerin einen Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgericht ein, in dem sie rügte, über ihre am 10. Februar 2017 bei der Behörde eingebrachte Säumnisbeschwerde, die sich gegen die Nichterledigung eines Zustellantrags vom 10. März 2016 gerichtet habe, sei vom Verwaltungsgericht bislang nicht entschieden worden. 2 Diesen Fristsetzungsantrag legte das Verwaltungsgericht dem Verwaltungsgerichtshof mit dem Bemerken vor, die angeführte Säum... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - im Beschwerdeverfahren - den Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab. 2 Begründend führte es im Wesentlichen aus, dass gravierende Zweifel am Vorliegen einer in Österreich gültigen Ehe der Revisionswerberin mit ihrer in Österreich asylberechtigten Bezugsperson bestünden. So sei einerseits die Revisionswerberin zum Zeitpunkt i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In der gesonderten Zulassungsbegründung ist konkret darzulegen, in welchen Punkten die angefochtene Entscheidung von welcher Rechtsprechung des VwGH abweicht bzw. konkret welche Rechtsfrage der VwGH uneinheitlich oder noch gar nicht beantwortet hat (VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/007... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit (im fortgesetzten Verfahren nach dem Erkenntnis VwGH 22.1.2013, 2009/11/0228 ergangenem) Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2016 wurden dem Revisionswerber verschiedene Arten von Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) - dem Grunde nach - zuerkannt, darunter (Spruchpunkt VII.) die Zuerkennung von Hilfeleistungen in Form der Pflegezulage gemäß § 6 VOG ab dem 1. Jänner 2009. 2 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 2017 wur... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber, drei minderjährige Staatsangehörige Somalias, stellten am 29. August 2013 bei der österreichischen Botschaft A (im Folgenden: Botschaft) je einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) bezogen auf den in Österreich aufgrund des rechtskräftigen Erkenntnisses des Asylgerichtshofes vom 11. Dezember 2012 asylberechtigten somalischen Staatsangehörigen A., dessen leibliche Kinder sie seien. 2 Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof67 Versorgungsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4;HVG §12 Abs1 Z1;HVG §12 Abs1 Z2;HVG §12 Abs1;VOG 1972 §10 Abs4;VOG 1972 §2 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die Revision meint, eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergebe sich aus der fehlenden Rechtsprechung zur Frage, ob über die beiden Tatbestände des § 12 Abs. 1 Z 1 und 2 HVG hinaus... mehr lesen...