1 Mit Bescheid vom 16. Dezember 2014 zog der Bürgermeister der Marktgemeinde F. den Mitbeteiligten zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der L. GmbH (gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Kanalanschlussgebühr und Wasserleitungsanschlussgebühr und gemäß § 6a Kommunalsteuergesetz zur Haftung für Kommunalsteuer) heran. 2 Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2015 erhob der Mitbeteiligte dagegen eine Berufung. 3 Der Gemeinderat der Marktgemeinde F. gab der Berufung mit Bescheid vo... mehr lesen...
1 Verfahrensgegenständlich sind Ablagerungen in und die Wiederauffüllung der Kiesgrube "P" der Revisionswerberin in den Jahren 2008 bis 2012. In ihrer Eingabe vom 12. April 2013 hatte die Mitbeteiligte bei der belangten Behörde gemäß § 10 Abs. 1 ALSAG die Feststellung beantragt, ob das von der Revisionswerberin auf näher bezeichneten Grundstücken in der Kiesgrube "P" abgelagerte Bodenaushubmaterial Abfall sei und der Altlastenbeitragspflicht unterliege. 2 Zur Darstellung des... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei ist Eigentümerin zweier Liegenschaften mit den Grundstücksnummern X/1 und X/2, auf denen das Einkaufszentrum M., für welches drei rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen, mit einer Gesamtverkaufsfläche im Ausmaß von 16.450 m2 errichtet wurde. 2 Mit im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenem Bescheid der Berufungskommission der Stadt Dornbirn vom 13. November 2014 wurde der Antrag der revisionswerbenden Partei vom 19. März 2013 auf Erteilun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/18/0134 B 10. Dezember 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung der Verfahrenshilfe besagt nicht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und die Revision daher zulässig ist. Auch bei bewilligter Verfahrenshilfe hat die Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, betreffend Nichtverlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) mit der Maßgabe abgewiesen, dass der Spruch: laute: "Ihr Antrag vom 10.02.2017 auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels für den Zweck Studierender nach dem NAG wird abgewiesen, da Sie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen mangels erbrachte... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Beschlüssen wurden die Anträge der Revisionswerber auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 33 Abs. 3 VwGVG als verspätet zurückgewiesen. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine so... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art133 Abs4;NAG 2005 §64 Abs3;NAGDV 2005 §8 Z7 litb;UniversitätsG 2002 §75 Abs6;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/22/0016 B 21. März 2017 RS 3 Stammrechtssatz Die Frage, welches Studienjahr heranzuziehen ist (nämlich das zuletzt abgeschlossene), stellt ein... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. November 2013 wurde den Miteigentümern eines näher genannten Gebäudes in Graz gemäß § 24 Abs. 4 iVm den §§ 16, 18, 19 und 20 steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - StFGPG, LGBl. Nr. 12/2012, der Auftrag erteilt, im Einzelnen angeführte, näher bezeichnete Mängel des Gebäudes zu beheben, Brandmelde- und Alarmeinrichtungen sowie Löschanlagen zu errichten und Löschmittel bereitzustellen. 2 Die Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz wies... mehr lesen...
Index: L44106 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs9;B-VG Art133 Abs4;B-VG Art133 Abs6 Z2;FGPG Stmk 2012 §31;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: War fallbezogen keine aufsichtsbehördliche Entscheidung Gegenstand des Verfahrens vor dem LVwG, sondern eine gemäß § 31 Stmk FGPG 2012 im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehende Ange... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 9. Februar 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Afghanistans, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11. Oktober 2016, mit dem sein Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurückgewiesen, die Zuständigkeit Ungarns für die Prüfung des Antrages ausgesprochen, gemäß § 61 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) die Außerlandes... mehr lesen...
1 Mit im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenem Bescheid des Gemeinderates der Stadt Graz vom 23. April 2015 wurde der mitbeteiligten Partei die Baubewilligung für die plan- und beschreibungsgemäße Errichtung einer Wohnanlage mit 10 Wohneinheiten und Kfz-Abstellflächen auf näher bezeichneten Grundstücken unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde d... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Säumnisbeschwerde der Revisionswerberin in einer Angelegenheit der Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Die von der Revisionswerberin mit am 22. September 2016 beim Finanzamt eingelangter Säumnisbeschwerde gerügte Säumnis des Finanzamtes Feldkirch in Bezug auf eine von der Revisionswerberin eingeb... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nachdem die Revisionswerberin, vertreten durch ihren Rechtsfreund, gegenüber der belangten Behörde zum Vorhalt ihrer Haftung als Geschäftsführerin eine Stellungnahme eingebracht hatte, zog die belangte Behörde mit Haftungsbescheid vom 12. November 2014 die Revisionswerberin zur Haftung heran; diesen Bescheid stellte sie der Revisionswerberin unmittelbar zu. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorig... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0237Ra 2017/06/0238Ra 2017/06/0239Ra 2017/06/0240Ra 2017/06/0241Ra 2017/06/0242Ra 2017/06/0243Ra 2017/06/0244
Rechtssatz: Zur Beantwortung rechtspolitischer Fragen, etwa w... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 30. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und führte dazu im Wesentlichen aus, er befürchte in Nigeria aufgrund seiner Homosexualität inhaftiert oder umgebracht zu werden. 2 Mit Bescheid vom 23. März 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigun... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien; sein Lebensmittelpunkt liegt in Italien. Er besitzt gemeinsam mit seiner Schwester in Österreich ein Mehrparteienwohnhaus mit insgesamt acht Wohnungen. Sieben dieser Wohnungen werden seit dem Jahr 1983 vermietet; die daraus erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in Verfahren gemäß § 188 BAO festgestellt. Sowohl der Revisionswerber als auch seine Schwester wurden in Österreich für die ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/19/0107 B 30. Juni 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der - an sich nur zur Rechtskontrolle berufene - VwGH ist nicht berechtigt, eine Beweiswürdigung des VwG auf ihre Richtigkeit hin zu beurteilen, das heißt sie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Sofern die Revisionswerberin die "Zuständigkeit der einschreitenden Behörde" ohne nähere
Begründung: bestreitet, ist dazu auszuführen, dass mit dieser unsubstantiierten Behauptung keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt wird. ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem hg. Beschluss vom 3. Oktober 2017, Ra 2017/07/0082- 4, wies der Verwaltungsgerichtshof eine außerordentliche Revision der antragstellenden Partei gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark mit Blick auf Art. 133 Abs. 4 B-VG und § 28 Abs. 3 VwGG zurück. 2 Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2017 begehrte der Revisionswerber die Wiederaufnahme dieses Verfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 4 VwGG, weil ihm die Revision zur Mängelbehebung zurückzustellen gewes... mehr lesen...