Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole
Norm: B-VG Art133 Abs4;GSpG 1989 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Haben sowohl Spielerfähigkeiten als auch Zufall auf den Spielausgang Einfluss, ist entscheidend, ob die abstrakte Steuerbarkeit kausaler Gegebenheiten rationale Gewinnerwartungen begründen kann. Demnach liegt kein Glücksspiel vor, wenn es der Spieler "in der Hand" ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme neun näher bezeichneter Glücksspielgeräte der revisionswerbenden Partei gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts ist die Revi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach (belangte Behörde) vom 7. September 2012 wurde der Revisionswerberin die Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in V durch Errichtung eines Trafos, Umbau bzw. Erweiterung der Kühlung sowie Errichtung einer automatischen Palettenregalanlage erteilt. 2 Die belangte Behörde stellte diesen Bescheid den erst-, dritt- und viertmitbeteiligten Parteien als "übergangene Parteien" am 21. bzw. 23. August 2017 zu. Der zwe... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach (belangte Behörde) vom 4. Juni 2013 wurde der Revisionswerberin die Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in V durch Errichtung einer Produktionshalle mit Kühlraum im Ausmaß von circa 860 m2 erteilt. 2 Die belangte Behörde stellte diesen Bescheid den erst-, dritt- und viertmitbeteiligten Parteien als "übergangene Parteien" am 21. bzw. 23. August 2017 zu. Der zweitmitbeteiligten Partei wurde der Bescheid nicht... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 17. Oktober 2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 27. Juni 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn ... mehr lesen...
1 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den vom Revisionswerber, einem Staatsangehörigen von Bangladesch, am 23. April 2013 gestellten Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 20. April 2016 hinsichtlich der Zuerkennung sowohl von Asyl als auch von subsidiärem Schutz ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 55 und 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ eine Rückkehrentscheidung gegen den Revisionswerber und stellt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg im Instanzenzug einen Antrag des Revisionswerbers vom 8. Februar 2015 auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer für einen näher bezeichneten Neubau ab und sprach aus, dass seine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. 2 Der in Rede stehende Neubau (Einfamilienhaus) sei mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z baubehördlich bewilligt worden. In diesem Haus seien nicht mehr als f... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis führten die mitbeteiligten Parteien vertreten durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen als vergebende Stelle unter der Bezeichnung "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018" ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich durch. 2 Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Befliegung zur Herstellung digitaler Luftbilder. Di... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;B-VG Art139;B-VG Art140;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0144 B 24. Jänner 2017 RS 3 Stammrechtssatz Normbedenken gegen generelle Rechtsvorschriften vor dem VwGH können nicht als grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen werden (Hinweis B vom 27. Februar 2015, Ra 2015/06/0009). ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verweis auf im Beschwerdeverfahren erstattete Schriftsätze stellt keine gesetzmäßige Ausführung der Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 28 Abs. 3 VwGG dar (vgl. VwGH 29.6.2016, Ra 2016/05/0030, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Gemäß § 26 Abs. 4 VwGG beginnt die (gemäß § 26 Abs. 1 1. Satz VwGG sechswöchige) Revisionsfrist dann, wenn der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat, mit der Zustellung des Erkenntnisses oder Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes. 2 Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. 3 Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 2018, E 174/2018-5, wurde ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochten Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die mit Bescheid vom 6. August 2013 erfolgte Mitteilung der buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben in näher angeführter Höhe und sprach aus, dass eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesonde... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist nigerianische Staatsangehörige und stellte am 24. November 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab sie an, Nigeria aufgrund des Konfliktes zwischen Moslems und Christen verlassen zu haben. 2 Der Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28. Juli 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I) sowie hinsichtlich des Status der subsid... mehr lesen...
1 Die miteinander verheirateten Revisionswerber, Staatsangehörige Syriens, stellten am 8. November 2016 bei der Österreichischen Botschaft Ankara (ÖB) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Als Bezugsperson nannten sie ihren zum Antragszeitpunkt siebzehnjährigen Sohn. Diesem war mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14. September 2016 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt worden. 2 Die ÖB wies... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Mit einem von ihm selbst verfassten und unterfertigten Schriftsatz vom 21. Dezember 2015 erhob der Revisionswerber gegen den angefochtenen Beschluss und das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 4. November 2015 außerordentliche Revision. 2 Mit hg. Verfügung vom 29. Jänner 2016 (zugestellt am 9. Februar 2016) wurde dem Revisionswerber gemäß § 34 Abs. 2 VwGG der Revisionsschriftsatz zur Behebung mehrerer Mängel zurückgestellt. Unter anderem wurd... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Elfenbeinküste, stellte am 28. September 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend brachte der Revisionswerber im Wesentlichen vor, dass ihm in der Elfenbeinküste Verfolgung drohe, weil er als Journalist gemeinsam mit seinem Vorgesetzten an einem regimekritischen Artikel über Korruption gearbeitet habe, weswegen sein Vorgesetzter auch ermordet worden sei. Zudem sei er im Zuge einer Sitzung einer neu gegründeten Oppos... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 2. September 2016, bestätigt durch Beschwerdevorentscheidung vom 21. November 2016, wies die Österreichische Botschaft Addis Abeba den Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab, weil ihre Bezugsperson in Österreich (der seit 8. Juli 2015 asylberechtigte - behauptete - Sohn der Revisionswerberin) bereits volljährig sei. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin wies das Bundesverw... mehr lesen...
1 Dem Revisionswerber, einem afghanischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7. Jänner 2014 aufgrund seiner damaligen Minderjährigkeit und der zu diesem Zeitpunkt drohenden Gefahr, dass er bei Rückkehr nach Afghanistan in eine aussichtslose Lebenssituation geraten könnte, der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt, die zuletzt mit Bescheid vom 20. Jänner 2015 bis ... mehr lesen...