1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des aus Afghanistan stammenden Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20. Dezember 2016, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanist... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 23. August 2017 wies die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung den Antrag des Revisionswerbers auf Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Schusswaffen der Kategorie B gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) ab. 2 Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG), die mit dem angefochtenen Erkenntnis abgewiesen wurde. Die Revision erklärte das LVwG für nicht zulässig. 3 Begr... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Algeriens, stellte am 29. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7. April 2016, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) abgewiesen, ein Aufenthaltstit... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Gambias, stellte am 16. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. März 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab, erteilte keine... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Revisionswerberin vom 8. Jänner 2018 war die Ermächtigung des Mitbeteiligten zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen mit sofortiger Wirkung und unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung entzogen worden. 2 Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit dem angefochtenen Erkenntnis gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG auf und verwies die Angelegenheit an die Revisionswerberin zurück. Gleichzeitig erklä... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Juni 2017 wurden über den Revisionswerber (als handelsrechtlichen Geschäftsführer der in Deutschland ansässigen I. Montage UG) wegen Unterentlohnung von auf einer Baustelle in Graz beschäftigten Arbeitnehmern vier Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen nach näher genannten Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen, dass die I. Montage UG für... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 5. Dezember 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 2. Februar 2017 wurde dieser Antrag zur Gänze abgewiesen, dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel nach § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung nach Nigeria für zulässig erklärt. Die Frist für die freiwillige Ausreise se... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1.1. Mit den angefochtenen Beschlüssen wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Beschwerden des Revisionswerbers gegen zwei Straferkenntnisse der belangten Behörde vom 14. Dezember 2017, mit denen dem Revisionswerber jeweils Übertretungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) zur Last gelegt worden waren, zurück. Unter einem wurde jeweils gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Arzt und hat als solcher Substitutionsbehandlungen iSd. § 23a der Suchtgiftverordnung durchgeführt. Aufgrund einer Meldung der Landespolizeidirektion Wien, ein Substitutionspatient des Revisionswerbers sei bei der Weitergabe von 20 Stück Substitol auf frischer Tat betreten worden und habe daraufhin sinngemäß angegeben, dieses auf Rezept des Revisionswerbers erhalten zu haben, wurde nach weitergehender Prüfung mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien v... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis versagte das Bundesfinanzgericht der revisionswerbenden GmbH für das Streitjahr 2011 die Anerkennung von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 (im Folgenden: BBG 2011). 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht gestützt auf das (in der Revision wiederholte) Beschwerdevorbringen der Revisionswerberin aus, diese sei eine österreichische GmbH, d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, gehört der tschetschenischen Volksgruppe an und stellte am 12. Juni 2003 gemeinsam mit seinen Eltern in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheiden des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 13. April 2004 wurde dem Vater des Revisionswerbers der Asylstatus zuerkannt sowie der Mutter des Revisionswerbers und dem Revisionswerber selbst durch Erstreckung Asyl gewährt. 3 Mit Urt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 5. Mai 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, sein Onkel versuche dem Revisionswerber geerbte Grundstücke (in der Heimatprovinz Ghazni) wegzunehmen, indem er ihn fälschlich eines sexuellen Übergriffs auf die Kusine des Revisionswerbers bezichtigt habe. Deshalb drohe dem Revisionswerber bei Rückkehr die Steinigung. Auch werde er wegen seiner Volksgruppenzugehörigke... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, das Straferkenntnis der belangten Behörde bestätigend, die Revisionswerberin schuldig, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche der E. d.o.o. mit Sitz in S zu verantworten, dass dieses Unternehmen drei näher genannte Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt habe, ohne ihnen zumindest das gebührende Entgelt unter Beachtung der jewei... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems (BH) vom 10. Mai 2016 wurde der Revisionswerberin zur Last gelegt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der L. Ges.m.b.H. und sohin als zur Außenvertretung Berufene nicht dafür Sorge getragen zu haben, dass die Bestimmungen des Düngemittelgesetzes 1994 (DMG 1994) eingehalten werden. Anlässlich einer am 18. Februar 2015 in der L. Ges.m.b.H. durchgeführten Kontrolle sei eine Menge von 48 x 600 kg des Düngemittels "Nova 23%" ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft besteht im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) auf Gemeindegut und ist eine Gemeindegutsagrargemeinschaft (im Folgenden: mitbeteiligte Partei). 2 Vier Wochen nach dem In-Kraft-Treten der Novelle LGBl. Nr. 70/2014 zum TFLG 1996 am 1. Juli 2014 wurden dem Substanzverwalter der mitbeteiligten Partei Gelder in der Höhe von rund EUR 400.000,-- durch die Einräumung der für die einzelnen Konten ... mehr lesen...