Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130148.X01 Im RIS seit 11.03.1992 mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 17. April 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei die beantragte straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung im Rahmen der Kurzparkzonenregelung zum Parken für 15 KFZ für den gesamten Bereich der Kurzparkzonenregelung in der Stadt Salzburg versagt. Der Bescheid enthält keinerlei Hinweis, ob er im eigenen oder im übertragenen Wirkungsbereich der Stadt erlassen wurde. Gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde ist auch dann wegen Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, wenn eine unzuständige Behörde den versäumten Bescheid erlassen hat. Schlagworte Säumnisbeschwerde
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case L... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht. Schlagworte Inhalt der Säumnisbeschwerde European Case... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Dezember 1989 setzte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gegenüber der Beschwerdeführerin für eine näher bezeichnete Liegenschaft den Grundsteuerjahresbetrag fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1990 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde X als Abgabenbehörde zweiter Instanz diese Berufung als unbegründet ab. Diese... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist die NÖ LReg mangels einer an sie gerichteten Vorstellung unzuständig, so besteht für sie keine Entscheidungspflicht. Da es damit dem Bf an der Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde mangelt, ist di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0202 91/17/0203 91/17/0207 91/17/0205 91/17/0206 91/17/0204
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der zur Zl.92/12/0030 protokollierten Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG hat der Beschwerdeführer den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1991, Zl. 475723/195-VI.SL/91, betreffend A) den Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Verfügung der per erster Hälfte des Kalendermonats Mai 1990 erfolgten Einberufung (Versetzung) aus X nach Wien und B) d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in der vorliegenden, am 23. August 1991 zur Post gegebenen und als "Säumnisklage" bezeichneten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß er "innerhalb der im StVG festgesetzten Frist von 14 Tagen eine Beschwerde an das BM f. Justiz über Unregelmäßigkeiten und Vorgänge in der StVA Y", welche ihm anläßlich seiner Überstellung am 7. Februar 1991 in die Strafvollzugsanstalt X zur Kenntnis gelangt seien, erhoben habe und diese Beschwerde "nicht innerhalb der im... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Hauses in Wien 22. Über sein Ersuchen vom 1. Juli 1990 erfolgte am 25. Juli 1990 die Herstellung einer Wasserabzweigleitung entsprechend § 8 Abs. 2 und § 19 des Wiener Wasserversorgungsgesetzes 1960, LGBl. Nr. 10. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 13. September 1990 wurden ihm für diesen Anschluß an Gestehungskosten S 26.831,08 zuzüglich S 2.683,11 Umsatzsteuer, sohin insgesamt S 29.514,19 vorgeschrieben, von seinem Kostenakonto ... mehr lesen...
Mit der am 6. Dezember 1991 zur Post gegebenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung) geltend, weil dieser über die von ihm am 12. Oktober 1989 gegen den Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 14. September 1989 erhobene Berufung nicht entschieden habe. Mit hg. Verfügung vom ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 13. Jänner 1992, Zl. 92/01/0004-2 wurde dem Beschwerdeführer die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, glaubhaft zu machen, daß die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist (§ 28 Abs. 3 VwGG). Der Beschwerdeführer brachte in der gesetzten Verbesserungsfrist einen ergänzenden Schriftsatz ein, mit dem er zur Glaubhaftmachung des Ablaufes der im § 27 VwGG bezeichneten Frist eine Kopie der Berufung vom 28. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030336.X01 Im RIS seit 26.02.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Beschwerde gem § 122 StVG, so braucht dem Beschwerdeführer gem dem zweiten Satz des § 122 StVG kein Bescheid erteilt zu werden. Die belangte Behörde - die zu Recht vom Vorliegen einer derartigen Beschwerde ausgegangen ist, deren formlose Erledigung dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit der (hilfsweisen) Geltendmachung der Säumigkeit der belBeh unter gleichzeitiger Anfechtung eines Bescheides ist, daß es sich um EINE Erledigung der Behörde handelt, deren rechtliche Qualifikation Gegenstand des Verfahrens ist. Ein solcher Vorgang ist nur desh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/01/0134 B 18. März 1992
91/01/0135 B 18. März 1992
91/01/0219 B 26. Februar 1992
91/01/0220 B 26. Februar 1992
91/01/0221 B 26. Februar 1992
91/01/0230 B 26. Februar 1992
91/01/0231
91/01/0231 B 26. Februar 1992
91/01/0241
Rechtssatz: Eine reine Behauptung reicht für die gem... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs2;LAO Wr 1962 §2 Abs1;VwGG §27;WasserversorgungsG Wr 1960 §19;WasserversorgungsG Wr 1960 §29;WasserversorgungsG Wr 1960 §8;
Rechtssatz: Die Kosten für die Herstellung einer Wasserabzweigung und die von der Partei zu ersetzenden Kosten für die Hers... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Beschwerdeberechtigt gemäß Art 132 B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Beh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 4 Stammrechtssatz Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. H... mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 28. November 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend eine Beitragsnachverrechnung und einen Beitragszuschlag keine Folge. Die vorliege... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 3 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belBeh ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Schlagworte Anrufung der obersten Behörde Im RIS seit 22.02.1992 mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die beschwerdeführende Partei geltend, der Bescheid der belangten Behörde vom 2. August 1991, mit dem ihrer Berufung gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 22. April 1991 (Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die ausländische Staatsangehörige V) keine Folge gegeben worden sei, sei auf Grund ihrer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Protokollierung unter Z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1 Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 ... mehr lesen...