Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht.
Schlagworte
Inhalt der SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150011.X01Im RIS seit
02.03.1992