RS Vwgh 1992/3/2 92/15/0011

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Veröffentlicht am 02.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht.

Schlagworte

Inhalt der Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150011.X01

Im RIS seit

02.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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