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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde ist auch dann wegen Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, wenn eine unzuständige Behörde den versäumten Bescheid erlassen hat.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030314.X03Im RIS seit
14.11.2001