Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;UOG 1975 §37 Abs2;UOG 1975 §37 Abs3;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0180
91/12/0181
91/12/0182
91/12/0183
Rechtssatz: Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968;FlKonv;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/0504
92/01/0505
92/01/0506
92/01/0507
92/01/0508
92/01/0509
92/01/0510
92/01/0511
92/01/0512
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;GÜG §5 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 20.5.1992 92/01/0493, 92/01/0494, 92/01/0495, 92/01/0496,
92/01/0497, 92/01/0498, 92/01/0499, 92/01/0500, 92/01/0501,
92/01/0502; ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. Oktober 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 3 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab der am 24. Oktober 1990 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Kitzbüh... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Ablauf der ihr mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 1991 gesetzten Frist die in ihrem beiliegenden Schriftsatz vom 15. April 1992 näher bezeichneten Bescheide erlassen und Abschriften dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Weitere drei Verfahren wurden nach Zustandekommen von Vereinbarungen zwischen der Beschwerdeführerin und den betroffenen Grundeigentümern von der belangten Behörde eingestellt. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040023.X01 Im RIS seit 19.05.1992 mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Die gegenständliche, am 3. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 6. Mai 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen erhobene Berufung vom 22. Mai 1991 bisher noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belangte Behörde unter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 17. Februar 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die belangte Behörde über seine Berufung vom 7. März 1991 gegen einen Bescheid der örtlich zuständigen Sicherheitsdirektion, betreffend die Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft, bisher noch nicht entschieden habe. Die belangte Behörde hat demgegenüber in ihrer Gegenschrift darauf hingewiesen, daß sie die genannte Berufung mit Bescheid vom 27. Mai 199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 1. April 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß ihn die Bezirkshauptmannschaft Baden, Außenstelle Flüchtlingslager Traiskirchen, (gemäß § 6 Abs. 1 Asylgesetz) zum Aufenthalt in dem als Überprüfungsstation eingerichteten Teil des Flüchtlingslagers Traiskirchen verpflichtet habe, seine gegen diesen Bescheid erhobene Berufung spätestens am 30. September 1991 bei der belangten Behörde eingelangt sei und diese darü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin macht in ihrer am 7. Jänner 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß sie mit Schriftsatz vom 11. Dezember 1990 bei der belangten Behörde den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft (sowie auf deren Erstreckung auf ihre beiden Kinder aus erster Ehe) gestellt und diese darüber bisher noch nicht entschieden habe, obwohl hiefür sämtliche Voraussetzungen gegeben seien, sodaß die belangte Behörde ihre Entscheidun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtRechtsbereinigung40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §6 Abs2;AsylG 1968 Art2;AVG §73 Abs2;Behörden-ÜG §15 Abs1;BMG §7 Abs9;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: In den Angelegenheiten des AsylG ist der BMI als oberste Behör... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010156.X01 Im RIS seit 06.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0089 B 2. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 27 VwGG 1965 kann eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im Weg e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Zieht der Bf seine Berufung zurück (hier: nach Erhebung der Säumnisbeschwerde durch Erklärung gegenüber der Behörde vor Ablauf der dieser vom VwGH gesetzten Frist) wird durch diese Parteienerklärung einer vorliegenden Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, da diese eine aufrechte Berufung voraussetzt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §20 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Der belangten Behörde kann ab Erlassung des Zusicherungsbescheides nicht mehr der Vorwurf gemacht werden, ihre Entscheidungspflicht gem § 27 VwGG verletzt zu haben, da sie aufgrund dieses Bescheides berechtigt ist, mit ihrer endgültigen Entscheidung solange zuzuwarten; bis der Antragsteller innerhalb der ihm ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft wies mit Bescheid vom 20. März 1990 einen Antrag des Beschwerdeführers auf naturschutzrechtliche Bewilligung für einen Muschelkalksteinbruch mit Sand- und Schotterproduktion ab. Der Beschwerdeführer erhob dagegen mit Schriftsatz vom 5. April 1990 Berufung. Die Tiroler Landesregierung als Berufungsbehörde setzte mit Bescheid vom 14. Oktober 1991 das Verfahren gemäß § 38 AVG aus. Dieser Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. März 19... mehr lesen...
Mit der auf Art. 132 B-VG gestützten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht des Berufungssenates der Stadt Wien über eine von ihr erhobene Berufung gegen einen auf § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO 1960 gestützten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien geltend. Der Verwaltungsgerichtshof spricht seit dem Beschluß eines verstärkten Senates vom 24. April 1986, Slg. Nr. 12.123/A, in ständiger Rechtsprechung aus, daß oberste sachlich in Betracht k... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;B-VG Art132;NatSchG Tir 1975;VwGG §27;
Rechtssatz: Die in § 27 VwGG vorgesehene Frist beginnt mit der Behebung eines Bescheides, durch die der Weg zu einer Sachentscheidung über das anhängige Rechtsmittel eröffnet wird, erneut zu laufen (Hinweis B 1.6... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;VwGG §27;
Rechtssatz: Oberste sachlich in Betracht kommende Behörde iSd § 27 VwGG im eigenen Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Wien ist der Gemeinderat; eine gegen den Berufungssenat der Stadt Wien gerichtete Säumnisbeschwerde ist unzulässig (Hinweis VS B 24.4.1986, 85/02/0281). Sch... mehr lesen...
Mit dem nach seiner Fertigungsklausel ausdrücklich "Für den Landeshauptmann" ausgefertigten Bescheid vom 13. Februar 1992 wurde der Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 4. November 1990 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 412 Abs. 1 ASVG als unzulässig zurückgewiesen und dieser Bescheid damit begründet, daß der Einspruch des Beschwerdeführers entgegen den bezogenen Gesetzesstellen keinen begründeten Entscheidungsantrag enthalte.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe am 3. Oktober 1991 eine Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 17. September 1991, mit dem eine vorübergehende Entziehung seiner Lenkerberechtigung ausgesprochen worden sei, eingebracht. Darüber habe der Landeshauptmann von Salzburg bisher nicht entschieden, weshalb nunmehr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Berufung begehrt werde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...