Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Parteistellung Parteienantrag European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110107.X01 Im RIS seit 28.04.1992 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht nach ihrem Vorbringen als Richterin im Bereiche des Oberlandesgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach der vorliegenden Beschwerde, mit der Verletzung der Entscheidungspflicht geltend gemacht wird, habe der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 31. Juli 1991 den Vorrückungsstichtag der Beschwerdeführerin festgesetzt und dabei bestimmte Vordienstzeiten der Beschwerdeführerin als Rechtsanwaltsanwärt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat, wie den Angaben der von ihr selbst verfaßten Beschwerde zu entnehmen ist, "verschiedene Aufsichtsbeschwerden" gegen die Bezirkshauptmannschaften Bruck a.d. Mur und Judenburg sowie deren Organwalter erhoben, die bisher vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung nicht erledigt worden seien. Aus den der Beschwerde angeschlossenen Ablichtungen dieser Aufsichtsbeschwerden ist zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin den in ihrer Angelegenheit "Schließung eines... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Legitimation der Bf zur Erhebung der vorliegenden Säumnisbeschwerde ist davon abhängig, ob sie durch an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gerichtete Aufsichtsbeschwerden ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen konnte, in dem ihr als Par... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RDG §66 Abs3;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/24 91/05/0131 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuwei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Wasserstraßendirektion, Strombauleitung XY. Nach dem durch eine Ausfertigung der Eingabe des Beschwerdeführers vom 7. Juni 1989 belegten Beschwerdevorbringen richtete der Beschwerdeführer am 8. August 1989 (Aufgabedatum laut vorgelegter Ablichtung des Aufgabescheines) eine mit 7. Juni 1989 datierte Eingabe an die Wasserstraßendirektion, betreffend Einstellu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0103 B 14. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist unzulässig, wenn der Sachantrag in der Beschwerde von dem Antrag abweicht, wie er der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27;
Rechtssatz: Ändert der Bf in der Säumnisbeschwerde die rechtliche Qualifikation seines im Verwaltungsverfahren gestellten Antrages, so ist die Beschwerde nicht zulässig (hier: nachträgliche Wertung ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses belegten Beschwerdevorbringen zufolge stellte im Jahre 1980 ein "Proponentenkomitee der an den Liegenschaften des S-Forstfonds Nutzungsberechtigten" einen Antrag auf Einleitung eines Regulierungsverfahrens. Da strittig war, ob es sich bei den Liegenschaften des S-Forstfonds (des nunmehrigen Beschwerdeführers) um agrargemeinschaftliche Grundstücke handle, weiters ob im gegebenen Fall eine Agrargemeinschaft bestehe und schließl... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober 1988 als unbegründet abgewiesen wurde. Sie wurde am 19. Juni 1991 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht (Postaufgabe 18.6.1991) und von diesem mit Beschluß vom 2. Dezember 1991, B 692/91-11, dem Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten, bei dem sie am 24. Februar 1992 einlangte. Das Finanza... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0191 B 21. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist zufolge Devolution die Zuständigkeit auf die Oberbehörde übergegangen, dann bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Feststellung der Zuständigkeit der Oberbehörde, sondern hat diese vielmehr die Pflicht zur Entscheidung in ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §243;BAO §311;B-VG Art132;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ob die Abgabenbehörde mit der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid säumig ist, ist für die Frage des Eintrittes der Gegenstandslosigkeit einer Bes... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei bringt unter Punkt I der Beschwerde vor, mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 10. März 1986 sei der innerreligionsgesellschaftlich beschlossenen Verfassung der Buddhistischen Religionsgesellschaft gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, die Genehmigung erteilt worden. Dieser Bescheid sei der beschwerdeführenden Partei zugestellt worden, das Original lasse sich aber nicht mehr auffinden. Die Vorlage die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften
Norm: AnerkennungsG 1874 §6 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2808/76 B 13. Jänner 1977 VwSlg 9216 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde, in der ausdrücklich und ausschließlich der Antrag gestellt wird, der VwGH möge der belangten Behörde die versäumte Entscheidung auftragen, ist - ohne M... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer wurde - wie sich aus der vorliegenden Beschwerde ergibt und durch eine Rücksprache mit der Kanzlei des Beschwerdeführervertreters klargestellt wurde - von der Bundespolizeidirektion Salzburg im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens mit Bescheid vom 28. März 1991 eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 500,-- verhängt, weil er als Zeuge in diesem Verfahren die Aussage zu den an ihn gerichteten Fragen ohne Vorliegen von Aussageverweigerungsgründen verweigert habe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §56;B-VG Art132;VwGG §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verhängung der Ordnungsstrafe stellt einen verfahrensrechtlichen Bescheid dar, der im Beschwerdefall in einem Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen erging und grundsätzlich denselben Vorschriften unterliegt, die für den In... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 1990 sprach die Fernmeldebehörde erster Instanz aus, daß der (am 22. Dezember 1988 von der Bundespolizeidirektion Salzburg beim Beschwerdeführer vorläufig beschlagnahmte) Multi-Band-Empfänger der Type International zugunsten des Bundes (Post- und Telegraphenverwaltung) gemäß § 17 Abs. 3 VStG in Verbindung mit § 28 des Fernmeldegesetzes für verfallen erklärt wird. Diesen Bescheid bekämpfte der Beschwerdeführer mit Berufung. Mit der vorliegenden Beschwerde wird... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132 Satz2 idF 1984/296;VStG §39;VwGG §11 Abs1 impl;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0276 B 8. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der umfassende Begriff "Verwaltungsstrafsachen" im Art 132 B-VG schließt auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. 2. Mit Schreiben an den Bezirksschulrat Z vom 9. Juni 1988 ersuchte der Beschwerdeführer wegen näher dargestellter Divergenzen mit dem Leiter der Hauptschule X um Versetzung an die Hauptschule Y. Mit Bescheid des Bezirksschulrates Z vom 29. August 1988 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 6. September 1988) wurde dieser auf Grund seines Ansuchens vom 9. Juni ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 2. März 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 14. Oktober 1991, Zl. FrA IV-83.444/AF/91, gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling sei, und die belangte Behörde über seine am 27. Oktober 1991 dage... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 2. März 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 20. August 1991, Zl. IV-82.924-AF/91, gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling sei, und die belangte Behörde über seine am 3. September 1991 dagegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf § 73 Abs 2 AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;LDHG OÖ 1986 §8;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Weiterleitung eines Devolutionsantrages gem § 6 AVG an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde bewirkt das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des Devolutionsantrages bei der zuständi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
Am 18.3.1992 92/01/0214
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010188.X01 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde und der Gegenschrift der belangten Behörde erteilte der Bürgermeister der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis mit Bescheid vom 24. November 1987 JB die baubehördliche Bewilligung für eine Reihe von Baumaßnahmen. Der dagegen von den Beschwerdeführern als Nachbarn erhobenen Berufung gab der Gemeinderat der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis - die belangte Behörde - mit Bescheid vom 13. Juni 1988 keine Folge. Eine dagegen erhobene Vorstellung wies die O... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/05/0084 E 22. Dezember 1987 VwSlg 12599 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Hat ein Nachbar gegen einen unterinstanzlichen Baubewilligungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben, dann hat die Berufungsbehörde über diese (zulässige) Berufung auch zu entscheiden, wenn während des... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 24. Jänner 1991, Zl. 89/06/0212, hat der Verwaltungsgerichtshof den Vorstellungsbescheid der Salzburger Landesregierung vom 8. November 1989 betreffend die Abweisung eines Ansuchens des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. In der vorliegenden, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen und gegen den Stadtsenat der Landeshauptstad... mehr lesen...
Index: L10105 Stadtrecht SalzburgL80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;ROG Slbg 1977 §19 Abs3;Statut Salzburg 1966 §40;Statut Salzburg 1966 §48;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da der Gemeinderat in Angelegenheiten der Erteilung einer Ausnahmebewilligung des § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 gem § 40 des Slbg Stadtsta... mehr lesen...
I) Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist die Bescheide vom 28. bzw. 29. Jänner 1992, Zlen 6/2-127/10/91-02 bis 6/2-127/21/91-02, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher bezüglich des im Spruch: unter I) genannten Verfahrens gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. II) Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 VwGG nur erhoben werden, wenn die ober... mehr lesen...