RS Vwgh 1988/9/21 85/13/0064

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Die Nutzungsdauer eines Wohngebäudes bewegt sich üblicherweise im zeitlichen Rahmen von 75 bis 100 Jahren. Die Lage an einer verkehrsreichen Straße und die allgemeine Luftverschmutzung sind keine Umstände, die eine kürzere Nutzungsdauer annehmen lassen. Als solche Umstände kämen zB schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführung oder besondere statische Probleme in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130064.X01

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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