RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0197

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Es kann zwar ein Steuerpflichtiger an verschiedenen Orten nebeneinander einen Mittelpunkt der Tätigkeit haben und es ist dann der Aufenthalt an keinem dieser Orte eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG. Nicht jeder Aufenthalt an einem Ort macht diesen jedoch schon zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Vielmehr führt erst eine längere Tätigkeit an einem Ort, nämlich erst eine Tätigkeit von zumindest einer Woche, zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140197.X01

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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