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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Es kann zwar ein Steuerpflichtiger an verschiedenen Orten nebeneinander einen Mittelpunkt der Tätigkeit haben und es ist dann der Aufenthalt an keinem dieser Orte eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG. Nicht jeder Aufenthalt an einem Ort macht diesen jedoch schon zum Mittelpunkt der Tätigkeit. Vielmehr führt erst eine längere Tätigkeit an einem Ort, nämlich erst eine Tätigkeit von zumindest einer Woche, zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140197.X01Im RIS seit
27.06.1989Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009