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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989/105;Rechtssatz
Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln (Hinweis auf E 31.10.1972, 77/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130075.X01Im RIS seit
05.10.1988Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016