RS Vwgh 1988/10/5 87/13/0075

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989/105;

Rechtssatz

Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln (Hinweis auf E 31.10.1972, 77/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130075.X01

Im RIS seit

05.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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